Krankenkassen

Werbung mit Fonds verboten

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Das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz hat in einer einstweiligen Anordnung einer Krankenkasse untersagt, mit der Behauptung zu werben, vom 1. Januar 2009 an seien die Beiträge aller Kassen gleich hoch. Diese Aussage sei irreführend, da sie verschweige, dass die Krankenversicherungen Zusatzbeiträge erheben dürften, wenn ihre Mittel nicht ausreichten. Außerdem werde verschwiegen, dass sie bei einem Überschuss auch Prämien an die Versicherten zurückzahlen könnten, heißt es in dem Beschluss der Mainzer Richter.

Hintergrund des Rechtsstreits ist der für 2009 geplante Gesundheitsfonds. Danach legt das Bundesgesundheitsministerium zwar zunächst für alle Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz fest. Die Kassen dürfen jedoch Zusatzbeiträge erheben oder Überschüsse auszahlen. Ungeachtet dessen warb eine Kasse mit dem Hinweis, angesichts gleicher Beitragssätze sei in Zukunft nur noch der Service entscheidend.

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