Verbraucherschutzressort

Wer kontrolliert die Cannabis-Clubs?

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Bremen -

Obwohl es in Bezug auf die Cannabis-Legalisierung noch viele Fragezeichen gibt, dürfen ab dem 1. Juli die sogenannten Cannabis-Clubs mit dem Anbau beginnen. Über welche Behörde die Anmeldung und Kontrolle aber auf Landesebene laufen soll, hat das Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht geregelt. In Bremen wird das Verbraucherschutzressort zukünftig für die Clubs zuständig sein.

Cannabis-Anbauvereine aus Bremen können künftig beim Verbraucherschutzressort des Landes eine Erlaubnis beantragen. Von Juli an ist es den Vereinen möglich, einen Antrag zu stellen, wie das Ressort heute in einer Mitteilung erklärte. Dann treten die Regeln für den Anbau in den Vereinigungen in Kraft.

Das Cannabisgesetz, das seit April gilt, hatte nicht bestimmt, welche Behörde auf Landesebene für die Vereine zuständig ist. Der Bremer Senat beschloss nun einen entsprechenden Entwurf, der die Zuständigkeit regelt.

Demnach muss das Verbraucherschutzressort Ordnungswidrigkeiten, die Anbauvereine betreffen, verfolgen und ahnden. Für Verstöße beim Konsum ist in Bremen das Ordnungsamt und in Bremerhaven der Magistrat zuständig. Polizei- und Ordnungsbehörden haben zudem sogenannte Informationspflichten, wenn Minderjährige Cannabis rauchen. Gegenwärtig erarbeitet das Ressort einen Bußgeldkatalog.

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