Gesundheitsreform

Weitere Privatversicherer klagen

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Nach der DKV und der Victoria haben auch die beiden privaten Krankenversicherungen Continentale und Inter Verfassungsbeschwerde gegen die jüngste Gesundheitsreform eingereicht. Beobachter gehen davon aus, dass unmittelbar vor dem Ablauf der Klagefrist weitere Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingehen werden. Dem Branchenverband zufolge wollen rund 90 Prozent der Unternehmen die geplanten Regelungen zur Krankenversicherung monieren.

Die Verfassungsklagen richten sich gegen die Einführung eines Basistarifs, zu dem die Provatversicherer ab 2009 verpflichtet sind. Dieser soll sich hinsichtlich seiner Leistungen an der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren und darf auch nicht teurer sein. Die Versicherer klagen, dass die Beiträge für die Finanzierung der Leistungen nicht ausreichend sind. Für verfassungswidrig halten die Kassen auch die neue Möglichkeit zur Mitnahme von Alterungsrückstellungen beim Wechsel des Anbieters. Dies verändere
nachträglich die kalkulatorische Basis des Systems der privaten Krankenversicherung und begünstige junge gesunde Versicherungsnehmer.

Außerdem klagen die Unternehmen gegen ein geplantes Verbot zum Ausschluss von Versicherten. Selbst bei „betrügerischem Erschleichen von Versicherungsleistungen“ sei eine Kündigung durch den Versicherer nicht mehr möglich; bei Nichtzahlung der Beiträge bestehe weiterhin in fast vollem Umfang Versicherungsschutz.

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