Das Bundeskabinett hat ein Gesetz gegen den Fachkräftemangel in der Altenpflege auf den Weg gebracht. Nach dem beschlossenen Entwurf müssen Pflegehelfer mit Vorerfahrung nur eine auf zwei Jahre verkürzte Qualifizierung absolvieren. Eine dreijährige Umschulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit wird wieder eingeführt – das Geld fließt also auch für nicht verkürzte Weiterbildungen.
Werde nicht gegengesteuert, solle sich der Fachkräftemangel verschärfen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Gesetzespläne sind Teil einer umfassenderen Initiative von Bund, Ländern und Verbänden gegen den drohenden Pflegenotstand. Bis 2015 sollen die Ausbildungszahlen jährlich um 10 Prozent gesteigert werden.
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