Präimplantationsdiagnostik

Weiter Kritik an Gentest-Verordnung

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Die Kritik an der geplante Rechtsverordnung zur Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) hält an. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), sagte der Zeitung „Die Welt“, die Verordnung sei „so formuliert, dass letztlich alle PIDs durchgeführt werden können, die nur verlangt werden“. So sei schon in der Überschrift des Entwurfs von der „rechtmäßigen Durchführung der PID“ die Rede. „Das Gesetz aber kennt diese rechtmäßige Durchführung nicht, sondern bestimmt ein Verbot der PID und dann einige Ausnahmen, in denen sie nicht strafbar ist. Davon weicht dieser Entwurf ab.“

Die Gesundheitsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Birgitt Bender, stört sich daran, dass die Zahl der künftig zuständigen PID-Zentren in dem Entwurf nicht beschränkt wird. Bender, die wie Hüppe im Bundestag zu den unterlegenen PID-Gegnern gehörte, sagte in dem Interview: „Wenn es tatsächlich nur wenige PID-Fälle gibt, wie die PID-Befürworter behaupten, dann wären jene vielen Zentren überhaupt nicht ausgelastet und könnten mangels praktischer Erfahrungen nicht die erforderliche Qualität gewährleisten.“ Zu befürchten sei deshalb, dass „es einen starken Druck zur Ausweitung der PID-Anwendung gibt“.

Auch Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) hatte zuvor bemängelt, dass der Verordnungsentwurf von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) keine zahlenmäßige Beschränkung der PID-Zentren vorsehe. Nur in diesen Zentren soll die umstrittene Diagnostik durchgeführt werden. Ohne Begrenzung wachse das Risiko, dass sich daraus ein Geschäftsmodell entwickeln könnte, sagte Singhammer.

Vor einem Jahr hatte der Bundestag die Untersuchungsmethode bei künstlichen Befruchtungen begrenzt zugelassen. Die im Reagenzglas erzeugten Embryonen werden dabei vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Gendefekte untersucht, die eine Tot- oder Fehlgeburt oder eine schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen.

 

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