Beim Neujahrsempfang der Apothekerkammer Nordrhein hat die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Sabine Weiss (CDU), die Pläne von Minister Jens Spahn (CDU) zur Reform des Apothekenmarktes verteidigt: Das BMG habe sich für 2019 zum Vorsatz genommen, „dass wir unsere gute flächendeckende Versorgung, die wir mit mehr als 19.000 Apotheken in Deutschland haben, erhalten wollen“. Das im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Rx-Versandhandelsverbot sei geprüft und verworfen worden.
Das von vielen Apothekern erhoffte Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sei lange und intensiv geprüft worden, sagte Weiss. Allerdings sei das BMG zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verbot „europarechtliche Unwägbarkeiten“ beinhalte. In der letzten Legislaturperiode war das von Ex-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe initiierte Gesetz am Widerstand der SPD gescheiter.
Damit die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch Apotheken zukünftig gewährleistet werden könne, habe Spahn den Apothekern auf der ABDA-Mitgliederversammlung Vorschläge zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung, zur Weiterentwicklung der Apotheken und zur Sicherstellung der freien Apothekenwahl sowie zum weiteren Umgang mit dem Urteil des EuGH vom 19. Oktober 2016 unterbreitet, sagte Weiss weiter: „Diese Eckpunkte sind als Vorschläge gedacht. Über deren weitere Behandlung werden Sie in den kommenden Tagen und Wochen sicherlich intensiv diskutieren.“ Die Parlamentarische Staatssekretärin sagte den Apothekern die Fortsetzung des Dialoges zu, das BMG werde sich das Gutachten der Apothekerkammer Nordrhein zudem intensiv anschauen.
Kammerpräsident Lutz Engelen kritisierte nach Angaben von Teilnehmern Spahns Plan B als Medaille mit zwei Seiten: Zu begrüßen seien die Vorschläge zur Verbesserung der pharmazeutischen Versorgung und zur Ausweitung des Dienstleistungsangebotes der Apotheken. Auch die Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in das Sozialgesetzbuch (SGB V) sei ein richtiges Signal. „Weder logisch noch rechtssicher ist aber der Vorschlag, ausländischen Versandapotheken Boni in maximaler Höhe von 2,50 Euro zu gestatten“, so der Kammerpräsident. Dieser Vorschlag erwecke den Eindruck einer „Lex DocMorris“.
Dabei gebe es klare Alternativen zum Spahn-Vorschlag, so der Kammerpräsident. Neben einem Rx-Versandverbot komme für eine Untersagung von Rx-Boni für alle Apotheken durch die Überführung der AMPreisV ins SGB V infrage. Auch eine erneute Verhandlung vor dem EuGH sei eine Option, so Engelen. Auf jeden Fall müsse die Bundesregierung dringend Stabilität im Bereich des Arzneimittelverkehrs herstellen. In dem von der Kammer beauftragten Gutachten kommt Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas zu dem Schluss, die vorgeschlagenen Bonigewährung sei eine Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Apotheken. Eine gesetzlich normierte Ungleichbehandlung dürfe aber nur die Ultima Ratio für ein Gesetzgebungsverfahren sein, heißt es laut Engelen in dem Gutachten.
In diesem Zusammenhang forderte Engelen CDU und SPD erneut auf, das in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte Versandhandelsverbot von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nun endlich umzusetzen. Dieses Verbot gelte bereits in 21 der 28 Staaten der Europäischen Union. „Nach zwei Jahren Untätigkeit ist es an der Bundesregierung, den gesetzlichen Rahmen, die Leit- und Schutzplanken für unser auf Solidarität aus- gerichtetes Gesundheitssystem zu installieren“, so Engelen.
Zur Erinnerung an die Forderung überreichte Engelen der Staatssekretärin ein entsprechendes Bildmotiv. „Über eine gut sichtbare Platzierung in Ihrem Büro würden wir uns sehr freuen“, formulierte Engelen seinen Neujahrswunsch.
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