Apotheken nehmen bei der Beschaffung und Verteilung von Masken eine zentrale Rolle ein. Doch nicht alle Ware, die im Umlauf ist, entspricht den Qualitätsanforderungen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat jetzt eine Apotheke abgemahnt, die einfach Alltagsmasken als FFP2-Masken deklariert hatte.
Die Verbraucherzentrale erhält nach eigenen Angaben regelmäßig Anfragen und Beschwerden zu Schutz- und Alltagsmasken, die eine Ansteckung mit dem Corona-Virus verhindern oder die Gefahr der Ansteckung verringern sollen. Häufig geht es um hohe Preise, in manchen Fällen auch um falsche oder unklare Kennzeichnungen.
Fragwürdige Versprechen und irreführende Werbung wird von der Verbraucherzentrale auch beim Verkauf von Schutzmasken verfolgt – so auch im Fall der Apotheke. Einem Kunden war aufgefallen, dass diese einfache Mund-Nasen-Masken fälschlicherweise mit dem Zusatz „N95-Filter 95% – FFP2-Klasse“ beworben hatte. Er meldete den Fall, der Inhaber wurde abmahnt.
Der Hersteller selbst hatte die Masken nicht als FFP2-Masken beworben, die Apotheke habe offenbar selbst ein entsprechendes Hinweisschild ausgedruckt. „FFP2-Masken müssen gewisse Standards erfüllen“, erklärt Peter Grieble, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „Verbraucher müssen sich hier auf die Aussage der Apotheke verlassen können.“ Der Apotheker hat die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und wird die Masken künftig korrekt auszuzeichnen.
Neben Beschwerden zur falschen Kennzeichnung erhält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg viele Anfragen zu den teils extrem hohen Preisen für Masken. „Wer schnell eine neue Maske kaufen muss, hat oft keine Zeit die Preise zu vergleichen, das scheinen manche Händler auszunutzen“, sagt Grieble. Er rät, sich bei verschiedenen Anbietern über die Angebote zu informieren und sich einen kleinen Vorrat anzulegen. Einem Sprecher der Verbraucherzentrale zufolge handelte es sich dabei um einen Einzelfall, weitere Abmahnungen gegen Apotheken wurden bislang nicht ausgesprochen.
Dennoch standen Apotheker zuletzt öfter wegen FFP2-Masken in der Kritik. Gerade weil in der Offizin eine hohe Qualität erwartet wird, werden Negativbeispiele in den einschlägigen TV-Magazinen prominent aufgegriffen. Das ARD-Politmagazin „Report Mainz“ berichtete über Masken mit FFP2- oder KN95-Deklaration mit unzureichender Filterleistung. Und ein Kamerateam von RTL soll Apotheken sowie den Großhändler Noweda geradezu überfallen haben. In diesem Fall war einer Lieferung aus China tatsächlich minderwertige Ware untergemischt worden. Die Masken wurden zurückgerufen.
Gerade dieser Fall zeigt, wie schwierig es für Apotheken ist, verlässlich an hochwertige Ware zu kommen – zumal der Zeitdruck groß ist und oftmals ganz neue Lieferantenbeziehungen entstanden sind in den vergangenen Monaten. Für Verbraucher ist wichtig zu wissen, dass die Apotheken ihrerseits nicht nur von RTL, ARD und der Verbraucherzentrale kontrolliert werden, sondern auch von ihrer eigenen Überwachungsbehörde, wie dieser Fall aus Freiburg beispielhaft zeigt: Vertreter des Regierungspräsidiums kamen unangekündigt vorbei und beschlagnahmten 20 FFP2-Masken zu Testzwecken.
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