Wegen Impfungen in Apotheken: KBV fordert Dispensierrecht Patrick Hollstein, 23.05.2022 12:31 Uhr
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat kein Verständnis für die Freigabe von Grippeimpfungen in Apotheken. Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister schickte auf der Vertreterversammlung in Bremen eine unmissverständliche Drohung in Richtung der Pharmazeut:innen.
Ab Herbst dürfen Apotheken laut Bundestagsbeschluss nicht mehr nur in Modellprojekten, sondern grundsätzlich und bundesweit Grippeschutzimpfungen durchführen. Hofmeister kritisierte die Politik der Abda, die immer wieder behauptet habe, Impfungen in Apotheken wären der Schlüssel, um die Impfquoten zu steigern. „Aber haben die Menschen wirklich darauf gewartet?“ Die Zahlen aus den bisherigen Modellregionen ließen arge Zweifel an der Euphorie aufkommen: „In Nordrhein haben sich in den beiden zurückliegenden Jahren dem Vernehmen nach gerade einmal 1800 Menschen in Apotheken gegen Influenza impfen lassen.“
„Eine Impfung ist kein Freibier”
Er widersprach der Behauptung, dass mit einem solchen „niedrigschwelligen Angebot“ vor allem die Menschen erreicht würden, die keinen Hausarzt haben oder keine Zeit hätten, in eine Praxis zu kommen. „Zur Erinnerung: Die Ständige Impfkommission gibt eine klare Empfehlung, wer eine Influenza-Impfung erhalten sollte“, sagte Hofmeister. Dies seien in erster Linie Personen ab 60 Jahren, Schwangere und Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens. „Ich würde mal davon ausgehen, dass gerade diese Menschen ohnehin in ärztlicher Behandlung sind. Gerade für die zuletzt Genannten bedarf es einer Indikationsstellung durch einen Arzt. Eine Impfung ist kein Freibier!“
Letztendlich sei es aus der berufspolitischen Sicht der Apotheken mehr als fragwürdig, offensiv Aufgaben einer befreundeten Profession zu übernehmen. Hofmeister: „Als freie und überwiegend selbstständige Heilberufler sind Apothekerinnen und Apotheker eigentlich unsere natürlichen Verbündeten – die meisten von ihnen sehen das zum Glück genauso. Aus Gründen der Verbesserung der Versorgung muss viel eher ein Dispensierrecht für Praxen und Notfallambulanzen her, um Erkrankten nach dem Arztbesuch mühsame Wege der Arzneimittelbeschaffung zu ersparen.“
Dr. Volker Schrage, stellvertretender Vorsitzender der KV Westfalen-Lippe, sprach von einer „roten Linie“, die überschritten worden sei. Nach Modellprojekten und Corona-Notfallimpfungen wollten Apotheker nun in der Regelversorgung Heilkunde ausüben. Dazu seien sie aber gar nicht ermächtigt. Er habe Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening gefragt, wo das denn aufhöre – bei Diabetesberatung oder Psychotherapie? „Den Apothekern ging es nie u den Versorgungsgedanken. Ihr Anliegen ist es ausschließlich, sich attraktiver zu machen.“
Er wolle Grippeimpfungen nicht mit dem Dispensierrecht aufwiegen, so Schrage. „Aber: Es gibt ein Problem am Wochenende. Dann werden Patientinnen und Patienten nicht ordentlich versorgt.“ In Westfalen-Lippe sei man gerade dabei, die Wege der Patienten nachzuvollziehen. Aber ein Vorschlag, die Arzneimittelversorgung rund um die Notfallpraxen zu organisieren, sei von den Apothekern abgelehnt worden. „Das ist eine Unverschämtheit. Wenn die es nicht tun, sollten wir es tun!“