Veränderter Verteilungsmaßstab

Wegen Honorar: Berliner Ärzte reduzieren Leistungen

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Berlin -

Ab heute wird es in Berlin noch etwas schwieriger, einen Arzttermin zu bekommen. Aufgrund der auch bei den Ärzten festgefahrenen Honorardebatte hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Ende November beschlossen, dass die Praxen weniger Behandlungstermine zur Verfügung stellen dürfen.

Seit dem Jahreswechsel gilt der einstimmig beschlossene veränderte Honorarverteilungsmaßstab, der 10 Prozent weniger Behandlungsfälle im sogenannten Regelleistungsvolumen der Praxen vorsieht, meldet die KV. „Die Fallwerte (das Honorar pro Behandlungsfall) steigen im Gegenzug, sodass das Budget für die einzelne Praxis trotz weniger Behandlungsfälle gleich bleibt. Vereinfacht dargestellt werden die Praxen ab Januar nur noch so viele Patient:innen medizinisch versorgen und entsprechende Behandlungsfälle abrechnen, wie sie von den Krankenkassen bezahlt bekommen.“

Die Vertreterversammlung und der KV-Vorstand, die den Beschluss gefasst haben, wollen dabei auch das öffentliche Bild über die Debatte geraderücken: „Dabei ist uns ganz wichtig, dass in der Öffentlichkeit nicht ankommt, dass die Berliner Praxen ihren Patientinnen und Patienten die medizinische Behandlung verweigern. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen mit diesem Schritt der Politik und den Krankenkassen klarmachen, dass etwas passieren muss, damit die ambulante Versorgung nicht an die Wand gefahren wird.“

Leistungen müssen honoriert werden

Die Zeit der Rabatte müsse nun vorbei sein. Die Ärzt:innen seien nicht mehr in der Lage „und auch nicht mehr gewillt, ärztliche Leistungen zu erbringen, die wir nicht voll bezahlt bekommen.“ Die ambulante Versorgung solle endlich ausreichend finanziert werden, damit die Praxen ihre Qualität halten und ihre medizinischen Fachangestellten angemessen bezahlen können. Nur so ließe sich auch aufhalten, dass immer mehr Ärztinnen und Ärzte ihrer Praxis den Rücken kehren.

Bisher hätten die Berliner Ärzt:innen darüber hinweggesehen, dass nicht alle erbrachten Leistungen komplett bezahlt werden. Seit Jahren liege die Leistungserbringung etwa 20 Prozent über der mit den Kassen vereinbarten bezahlten Leistungsmenge. „Das geht so nicht mehr. Die Ausgaben für Personal, Mieten, Energie und Ausstattung steigen immer weiter an, aber die Honorarentwicklung hält mit dieser Kostenexplosion nicht Schritt. Die Politik konzentriert sich auf die stationäre Versorgung und die Kassen vertreten die Auffassung, dass das Geld nicht der Leistung folgen muss. Jede andere Branche hätte in dieser Situation schon längst die Reißleine gezogen“, heißt es von der KV.

Empfehlung, keine Vorgabe

Bei der neuen Regelung handele es sich jedoch um eine Empfehlung, keine Vorgabe. „Wir haben damit Anreize für die Praxen geschaffen, sich zu überlegen, wie viele Patientinnen und Patienten sie für das zur Verfügung stehende Budget künftig behandeln können. Es ist weiterhin sichergestellt, dass Praxen, die über das Budget hinaus arbeiten, nicht schlechter gestellt sind. Allerdings mussten wir die sogenannte Restquote reduzieren, die Praxen erhalten, wenn sie über die Budgetgrenze Leistungen erbringen. Nur so konnten wir erreichen, dass für Leistungen innerhalb des Budgets mehr Geld zur Verfügung steht.“

Man wolle damit ein deutliches Signal in Richtung Politik und Kassen setzen, das System dürfe nicht weiter kaputtgespart werden. Es gehe um die Zukunft der ambulanten Versorgung. Zum Jahreswechsel hatten viele Praxen deutschlandweit protestiert und ihre Praxen zwischen den Jahren geschlossen.

Am 15. November 2023 war für die Praxen der Zero Pay Day. Ab diesem Tag gehe den niedergelassenen Ärzt:innen nach und nach das Geld für den Rest des Jahres aus, meldete die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Im Bundesdurchschnitt werde den Praxen somit zehn Prozent ihrer erbrachten Leistungen nicht vergütet. „Wenn die Praxen das täten, was die Politik per Gesetz vorgibt, dann müssten zehn Prozent an Untersuchungen und Behandlungen entfallen. In der Konsequenz müssten wir Kolleginnen und Kollegen raten, ihre Leistungen gesetzeskonform einzuschränken“, so KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

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