Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und der Unionsfraktion (CDU/CSU) laufen, denn bis Ostern soll eine neue Regierung stehen. Die dafür einberufenen 16 Arbeitsgruppen haben zu Beginn der Woche ihre ersten Ergebnisse vorgelegt. Bei den Themen Arbeit und Soziales herrscht noch viel Uneinigkeit. Fest steht jedoch: Künftig sollen mehr Frauen beschäftigt werden. Außerdem soll eine „Work-and-stay-Agentur“ geschaffen werden.
Weil sich der Fachkräftemangel, der hierzulande in verschiedenen Branchen herrscht, zunehmend verschärft, sind geeignete Maßnahmen zum Gegensteuern gefragt. Kein Wunder, dass das Thema Fachkräftesicherung auch in den Koalitionsverhandlungen eine wichtige Rolle spielt. Während Arbeitgebende bisher vor allem auf flexible Arbeitszeiten, Weiterbildung und ein Gehaltsplus als Lösung gegen den Fachkräftemangel setzen, sind sich die Unionsparteien und die SPD einig: Es braucht mehr Frauen zur Fachkräftesicherung. So gehört „die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen“ zu den Kernaspekten und „ist ein entscheidender Faktor zur Fachkräftesicherung“.
Außerdem soll die bereits in Kraft getretene Fachkräftestrategie des Bundes weiterentwickelt werden. Dabei spielt auch die Stärkung der Integration von Fachkräften aus dem Ausland eine Rolle. Mit der Schaffung einer „Work-and-stay-Agentur“ sollen unter anderem berufliche Abschlüsse schneller anerkannt werden, beispielsweise durch einheitliche Anerkennungsverfahren innerhalb von acht Wochen. Außerdem soll die nachhaltige Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt verbessert werden.
Beim Thema Arbeitsschutz wird der Fokus auf die psychische Gesundheit von Beschäftigten gelegt. So soll eine stärkere Prävention bei psychischen Krankheiten stattfinden. Außerdem soll eine Prüfung der bisher festgelegten Maßnahmen und Instrumente zum generellen Arbeitsschutz im Hinblick auf ihre Wirksamkeit erfolgen.
Auch wenn beim Thema Sozialleistungen noch viel Uneinigkeit herrscht, stehen für die Parteien einige Punkte bereits fest. So sollen für Empfänger:innen von Sozialleistungen stets Anreize bestehen, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen oder ein höheres Erwerbseinkommen zu generieren. Die Beantragung von Leistungen soll zudem vereinfacht werden. Dafür soll eine Kommission eingesetzt werden, die ihre Ergebnisse noch dieses Jahr präsentieren soll, um dann entsprechende Reformen auf den Weg zu bringen. „Ziel sind bürgerfreundlichere Leistungen aus einer Hand“, heißt es.
Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende – bisher Bürgergeld – soll es eine Reform geben und unter anderem Sanktionen schneller greifen. „Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen“, heißt es außerdem. Dabei sollen die Arbeitsagentur und das zuständige Jobcenter unterstützen.
Welche Neuregelungen im Arbeitsrecht von der möglichen neuen Regierung umgesetzt werden sollen, ist nach wie vor weitgehend unklar. Denn in den Punkten Höchstarbeitszeit, Mindestlohn, Arbeitszeiterfassung und Steuerentlastungen konnte überwiegend noch keine Einigung erzielt werden.
So soll sich beispielsweise der Mindestlohn weiterhin an der Tarifentwicklung sowie am Wert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren, wodurch bis 2026 eine Höhe von 15 Euro „erreichbar“ sei. Ob dieser auch umgesetzt werden sollte, ist dagegen nicht festgelegt. Gleiches gilt bei der angedachten Einführung eines Bundestariftreuegesetzes, um der stagnierenden Tarifbindung hierzulande entgegenzuwirken.
Eine Einigung steht auch in der Frage nach einem angeregten Wechsel von Tages- auf Wochenhöchstarbeitszeit sowie bei dem seit Längerem kursierenden Plan von steuerfreien Überstundenzuschlägen.