Wegen Corona: Keine Versichertenkarte im neuen Quartal APOTHEKE ADHOC, 02.04.2020 14:34 Uhr
Zu Beginn eines neuen Quartals sind Apotheken und Arztpraxen meist voll: Denn nach dem Einlesen der Krankenversichertenkarte strömen die Patienten mit ihren Rezepten in die Offizin. Aufgrund der aktuell vorherrschenden Corona-Pandemie ist in diesem Quartal das Einlesen der Krankenversichertenkarte jedoch nicht notwendig.
Eigentlich muss zu Quartalsbeginn die Krankenversichertenkarte von gesetzlich versicherten Patienten in den Arztpraxen eingelesen werden: Denn nur so können bei Bedarf Folgeverordnungen oder Überweisungen ausgestellt werden. Doch in diesem Quartal ist alles anders: Der GKV-Spitzenverband hat angesichts der Corona-Krise die Regelung geändert.
Telefonisch statt vor Ort
Statt wie gewohnt die Praxis aufsuchen zu müssen, können die Patienten nun telefonisch ihre Dokumente bestellen. Die dafür notwendigen Versichertendaten kann die Praxis dafür aus der Patientenkartei übernehmen. Auch das Abholen von Rezept & Co. entfällt: Nach Ausstellung und Unterschrift werden sie per Post an den Patienten geschickt. Dadurch sollen Kontakte vermieden und das Ansteckungsrisiko insgesamt gesenkt werden.
Regelung vorerst nur für dieses Quartal
Vorerst gilt die Regelung nur für dieses Quartal – also bis zum 30. Juni. Zum Start des neuen Quartals ab 1. Juli sollen die Bestimmungen neu bewertet werden. Ausgenommen sind Seh- und Hörhilfen, da die dazu notwendigen Seh- und Hörtests weiterhin durchgeführt werden müssen.
Auf diese Weise können daher folgende Dokumente bestellt und zugesandt werden:
- Folgerezepte für Arzneimittel
- Folgeverordnungen für eine Krankenbeförderung
- Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege oder Heilmittel-Überweisungen zu anderen Ärzten
- Hilfsmittel-Rezepte
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für maximal 14 Tage bei leichten Erkrankungen
Doch nicht nur bei den Stamm-Arztpraxen gelten gelockerte Regelungen: Auch beim Besuch eines neuen Arztes aufgrund von Urlaub oder Arztwechsel können Patienten ohne Einlesen der Krankenversichertenkarte beispielsweise per Telefon behandelt werden. Dafür reicht es aus, die persönlichen Daten telefonisch oder elektronisch – beispielsweise per Mail – zu überbringen.