Pflegereform

Weg frei für „Pflege-Bahr“

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Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung beschlossen. Der Entwurf sieht eine Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent – bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent – vor. Mit den zusätzlichen Mitteln in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro sollen unter anderem Demenzkranke besser unterstützt und neue Wohnformen in der Pflege gefördert werden.

Die Koalitionsfraktionen wollen zudem die private Pflege-Zusatzvorsorge finanziell fördern. Wer privat mit einer Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, soll eine staatliche Zulage von fünf Euro pro Monat erhalten. Voraussetzung dafür ist unter anderem die Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer den „Pflege-Bahr“ haben möchte, muss selbst mindestens zehn Euro monatlich in die Versicherung einzahlen.

Die Oppositionsfraktionen kritisierten das Vorhaben im Ausschuss scharf. Insbesondere das Fehlen eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und der „Pflege-Bahr“ stießen auf deutliche Ablehnung. Die SPD-Fraktion monierte, bei Letzterem gehe es vor allem darum, der privaten Versicherungswirtschaft „eine Tür zu öffnen“.

 

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