Gesundheitsausschuss

Weg frei für Grippe-Impfungen durch Apotheker

, Uhr
Berlin -

Der
 Gesundheitsausschuss
 des 
Bundestages
 hat
 den
 Entwurf
 für
 das Masernschutzgesetz
 der 
Bundesregierung
 mehrheitlich 
gebilligt. Für
 die 
in
 den
 Ausschussberatungen
 noch
 in
 einigen 
Punkten veränderte
 Vorlage
 stimmten
 die 
Fraktionen
 von 
Union,
 SPD 
und
 FDP, die
 AfD 
votierte 
dagegen,
 Linke und
 Grüne
 enthielten 
sich
 der 
Stimme.
 Der
 Gesetzentwurf
 soll morgen vom Bundestag verabschiedet werden. Die
 Reform 
sieht
 neben einer
 Impfpflicht
 für
 Kinder in 
Gemeinschaftseinrichtungen 
auch Modellprojekte zur  Grippeschutzimpfung durch Apotheker vor.

Ursprünglich sollten die Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen im Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) geregelt werden. Weil die Beratung wegen der ausstehenden Stellungnahme der EU-Kommission zum darin geplanten Rx-Boniverbot aber nicht vorankommt, wurde diese Regelung eins zu eins ins Masernschutzgesetz vorgezogen: Apotheker können im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe impfen. Damit sollen sich mehr Menschen gegen eine Grippe impfen lassen. Die Apotheker werden hierfür vorher von Ärzten geschult.

„Die Krankenkassen oder ihre Landesverbände können mit Apotheken, Gruppen von Apotheken oder mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisationen der Apotheker auf Landesebene Verträge über die Durchführung von Modellvorhaben in ausgewählten Regionen zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Apotheken mit dem Ziel der Verbesserung der Impfquote schließen. In den Verträgen ist zu den Grippeschutzimpfungen in Apotheken insbesondere Folgendes zu regeln: 1. die Voraussetzungen für deren Durchführung, 2. deren Durchführung, 3. deren Vergütung und 4. deren Abrechnung“, lautet die Gesetzesformulierung.

Geplant ist
 ein
 verpflichtender Impfschutz 
gegen 
Masern 
in 
Kitas, 
Schulen 
und
 der 
Kindertagespflege. 
Vor 
Aufnahme
 in 
solche Einrichtungen 
muss 
für 
die 
Kinder
 künftig 
nachgewiesen 
werden, 
dass 
sie 
wirksam 
gegen 
Masern
 geimpft
 worden 
sind. Auch
 Mitarbeiter 
sowie 
medizinisches
 Personal 
müssen 
einen 
vollständigen 
Impfschutz 
nachweisen. Kinder 
ohne 
Masernimpfung 
können 
vom 
Besuch 
einer 
Kindertagesstätte 
ausgeschlossen 
werden.


Der 
Gesetzentwurf sieht 
ferner
 vor, 
dass 
gegen 
Eltern, 
die 
ihre 
in
 Gemeinschaftseinrichtungen 
betreuten 
Kinder
 nicht 
impfen
 lassen, 
ein Bußgeld
 in 
Höhe 
von 
bis 
zu 
2500 
Euro 
verhängt
 werden kann. Künftig 
sollen 
auch
 wieder 
verstärkt 
freiwillige 
Reihenimpfungen 
in 
Schulen 
ermöglicht 
werden. 
Auch 
Betriebsärzte sollen 
sich
 an
 Schutzimpfungen
 beteiligen.

Der 
Gesetzentwurf
 beinhaltet 
drei 
sogenannte 
fachfremde
 Regelungen,
 die 
ebenfalls 
vom
 Ausschuss
 verabschiedet wurden. 
So
 sollen 
Versicherte 
künftig 
bei
 einem
 Verdacht 
auf 
sexuellen
 Missbrauch
 einen 
Anspruch 
auf Kostenübernahme
 für 
eine 
vertrauliche medizinische 
Spurensicherung 
am 
Körper
 bekommen. 
Der Gesundheitsausschuss
 erweiterte 
diese 
Regelung 
auch
 auf 
andere 
Fälle 
von Misshandlung 
und 
Gewalt. Zudem
 soll 
Werbung
 für 
operative 
plastisch-chirurgische 
Eingriffe 
(Schönheitsoperationen), 
die 
sich 
ausschließlich
 oder überwiegend
 an
 Jugendliche
 richtet, 
verboten 
werden.
 Damit 
soll 
vor 
allem
 die 
vergleichende 
Darstellung 
des Aussehens 
vor 
und 
nach 
einem
 Eingriff 
unterbunden
 werden.

Schließlich 
wird 
mit 
dem
 Gesetzentwurf 
das 
Wiederholungsrezept 
eingeführt. 
Es 
zielt 
auf 
Versicherte
 ab,
 die 
eine kontinuierliche 
Versorgung
 mit 
einem 
Arzneimittel 
benötigen. 
In 
den 
Fällen 
kann
 der Arzt 
eine
 Verordnung
 ausstellen, die
 eine
 bis 
zu 
drei 
Mal 
wiederholte 
Abgabe
 erlaubt. Ob eine entsprechende Verordnung von Arzneimitteln in Frage kommt, muss der behandelnde Arzt im Einzelfall beurteilen. Auch diese Regelung wurde aus dem VOASG vorgezogen.

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