Krankenkassen

Wechsel nicht mit Prämie verhindern

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Krankenkassen, die Zusatzbeiträge erheben wollen, dürfen wechselwillige Mitglieder nicht mit Prämien zum Bleiben bewegen. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Maximilian Gaßner, mahnte, die Koppelung von Halteprämien und Zusatzbeiträgen sei unzulässig. „Eine Krankenkasse ist zur Erhebung eines Zusatzbeitrages gesetzlich verpflichtet, wenn sie ihren Finanzbedarf durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht decken kann.“

Die Mitglieder der Krankenkasse hätten in diesem Fall das Recht, bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages die Mitgliedschaft in der Krankenkasse zu kündigen, erklärte Gaßner. „Wenn eine Krankenkasse versucht, ihre Mitglieder durch Zahlung einer Halteprämie von der Ausübung ihres Kündigungsrechtes abzuhalten, wird der falsche Eindruck erweckt, es seien ausreichend finanzielle Mittel vorhanden.“ Damit werde die Notwendigkeit des Zusatzbeitrages in Frage gestellt.

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