Was machen eigentlich die Cannabis-Clubs? dpa, 31.08.2024 10:40 Uhr
Die umstrittene Freigabe von Cannabis für Erwachsene gilt seit fünf Monaten. Inzwischen können sich auch Vereine um amtliche Anbaugenehmigungen kümmern. Tut sich da schon etwas?
Nach der beschränkten Cannabis-Legalisierung für Volljährige kommen allmählich auch Vorbereitungen für Vereine zum Anbau größerer Mengen in Gang. Bundesweit gingen inzwischen mehr als 280 Anträge auf Erlaubnisse dafür ein, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den zuständigen Länderbehörden ergab. An der Spitze liegt das bevölkerungsreichste Land Nordrhein-Westfalen mit bisher 69 Anträgen. In Niedersachsen mit 27 gestellten Anträgen wurden bereits elf Erlaubnisse erteilt – in allen anderen Ländern zusammen sonst nur drei. Noch nicht überall gibt es mittlerweile Bußgeldkataloge für Verstöße gegen Cannabis-Regeln.
Genehmigungen bisher in vier Ländern
Seit 1. Juli können als zweite Stufe der Cannabis-Legalisierung in Deutschland nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen und dafür zuerst einmal eine Erlaubnis beantragen. In den Clubs können Erwachsene dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Es gelten aber zahlreiche Auflagen. Generell ist Kiffen für Volljährige seit 1. April mit Beschränkungen legal. Seitdem erlaubt ist schon der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis.
Größere Zahlen an Anträgen für Anbauvereine gingen unter anderem auch schon in Baden-Württemberg ein, wo es laut dem zuständigen Regierungspräsidium Freiburg inzwischen 47 Anträge sind. In Bayern wurden nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bis 28. August 24 Anträge gestellt. In beiden Ländern wurden aber bisher noch keine Erlaubnisse erteilt. Außer in Niedersachsen war dies vorerst nur in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Rheinland-Pfalz schon der Fall – erlaubt wurde in den drei Ländern jeweils eine erste Anbauvereinigung.
Drei Monate Bearbeitungszeit
Dabei sind die Anforderungen und die amtlichen Prüfungen komplex, wie es auch aus den Landesbehörden heißt. Im Antrag angeben müssen Vereine unter anderem die Mitgliederzahl, Standort und Größe der Anbauflächen, ihre voraussichtlichen Cannabis-Jahresmengen, Sicherungsmaßnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Zu rechnen ist mit drei Monaten Bearbeitungszeit.
Vor allem bei Konzepten und Satzungen habe es Aufforderungen zum Nachbessern gegeben, teilte das in Rheinland-Pfalz zuständige Landesamt mit. Dort kümmert sich ein Team aus einem Juristen, zwei Verwaltungsmitarbeitern und einem Gärtner um die Bearbeitung. Ablehnungen lägen oft an Mängeln beim Jugendschutz, erklärte die in Niedersachsen zuständige Landwirtschaftskammer – etwa zu kleine Abstände zu Kitas und Schulen. Werden Mängel behoben, könnten Vereine einen weiteren Antrag stellen. Berlin hat als einziges Land noch keine Verordnung, die die Zuständigkeiten klärt. Übergangsweise sind in der Hauptstadt noch die zwölf Bezirke zuständig.
Befristete Erlaubnis
Auf Wunsch der Länder hatte der Bund zuletzt noch einige Vorgaben nachgeschärft, damit keine größeren Cannabis-Plantagen entstehen. Die Länder können auch eine gesetzliche Möglichkeit anwenden, die Zahl der Anbauvereine in einem Kreis oder einer Stadt auf einen Verein je 6000 Einwohner zu begrenzen. Cannabis-Befürworter warnten daraufhin vor zusätzlichen Hürden für den Aufbau einer Produktion – denn bei Engpässen bei legalem Cannabis profitierte davon der Schwarzmarkt.
Bekommen Vereine die Erlaubnis, gilt sie laut Gesetz befristet für sieben Jahre. Nach fünf Jahren kann sie verlängert werden. Auch für die Cannabis-Abgabe gibt es dann Vorgaben. Pro Tag sind höchstens 25 Gramm je Mitglied zulässig und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sind monatlich 30 Gramm mit maximal zehn Prozent des berauschenden Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) erlaubt.
Ob und wie schnell in den Ländern nun eine größere Zahl an Anbauvereinen entsteht, muss sich zeigen. Das Bundesgesundheitsministerium legte einer Kostenschätzung im Gesetzentwurf zugrunde, dass im ersten Jahr 1000 und im zweiten bis fünften Jahr noch jeweils 500 Vereine entstehen dürften.
Bußgeldkataloge in der Mache
Bei Verstößen gegen die Regeln für den Anbau und Konsum von Cannabis sieht das Bundesgesetz einen Rahmen für Sanktionen vor. Davon ausgehend, legten mehrere Länder wie Bayern auch schnell einen Bußgeldkatalog für die konkrete Anwendung fest. Andere Länder zogen nach. So trat der Katalog in Hessen am 1. Juli in Kraft. Wer unmittelbar neben Kindern kifft, kann demnach mit 1000 Euro belangt werden. 500 Euro drohen, wenn man in Schulen oder in deren Sichtweite einen Joint raucht.
In Schleswig-Holstein gilt der Bußgeldkatalog seit 5. Juli. Wer mehr als 50 Gramm Cannabis zu Hause hat, muss demnach mit 500 bis 1000 Euro rechnen. Mehrere Länder arbeiten noch an Bußgeldkatalogen. „Der Prozess hierzu ist noch nicht abgeschlossen“, hieß es aus dem Gesundheitsministerium in Brandenburg. Man schaue dabei auch auf Regelungen anderer Länder. Noch nicht fertig ist ein Katalog etwa auch in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Baden-Württemberg will darauf verzichten. Laut Sozialministerium reicht der Bußgeldrahmen im Gesetz.
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