Was das Konjunkturpaket für Apotheken bedeutet Tobias Lau, 04.06.2020 11:20 Uhr
„Das größte Konjunkturpaket der Nachkriegsgeschichte trifft auf die größte Krise der Nachkriegsgeschichte“, erklärte SPD-Chefin Saskia Esken zu dem am Mittwochabend bekanntgegebenen 130-Milliarden-Euro-Paket der Bundesregierung. Von kleinen und mittleren Unternehmen über Eltern bis hin zu den Wäldern hat die Bundesregierung ein Rundum-Programm für die deutsche Wirtschaft beschlossen. Einige der angekündigten Maßnahmen werden auch ganz konkret in den Apotheken des Landes zu spüren sein.
Die Bundesregierung hat zu einer – zumindest hierzulande – noch nie getroffenen Maßnahme gegriffen: „Herzstück“ des Konjunkturpakets, wie CSU-Chef Markus Söder es nannte, ist eine temporäre Mehrwertsteuersenkung: Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember dieses Jahres soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent herabgesetzt werden. 20 Milliarden an Einnahmen werden dem Bund dadurch laut dem Eckpunktepapier entfallen, umgekehrt soll aber die Binnennachfrage angekurbelt werden. „Ziel muss sein, nach der Corona-Starre kein dauerhaftes Corona-Koma zu bekommen, sondern eben einen Aufschwung zu generieren“, so Söder.
Mehrwertsteuer in den Apotheken
In den Apotheken ist die Mehrwertsteuer ein signifikantes Thema, wie Zahlen von Insight Health zeigen: Im GKV-Bereich fielen 2019 bei Gesamtausgaben von 43 Milliarden Euro insgesamt 6,9 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer an. Auf dieser Basis müssten die Kassen 900 Millionen Euro weniger zahlen – beziehungsweise bezogen auf die Laufzeit von sechs Monaten entsprechend die Hälfte.
Im Selbstzahlerbereich schlägt die Mehrwertsteuer bei OTC-Medikamenten mit einem Gesamtumsatz von 6,9 Milliarden Euro (reale Abverkaufspreise, rAVP) mit 1,1 Milliarden Euro zu Buche – bezogen auf das Gesamtjahr ergäben sich so Einsparungen von 150 Millionen Euro, bezogen auf die Laufzeit von sechs Monaten entsprechend rund 75 Millionen Euro. Im Bereich der Nichtarzneimittel fiel 2019 ein Gesamtumsatz von 5 Milliarden Euro an. Weil hier teilweise der reduzierte Satz von 7 Prozent gilt, lässt sich auf die Schnelle keine Mehrwertsteuerlast errechnen. Insight Health rechnet mit einem Anteil von 20 Prozent reduzierter Produkte und schätzt die Mehrwertsteuer in diesem Bereich auf 701 Millionen Euro, was eine mögliche jährliche Einsparung von 104 Millionen Euro ergibt.
Viele Inhaber wird die Maßnahme vor die Frage stellen, ob sie den neuen Steuersatz durch Preissenkungen an die Kunden weitergeben oder sich über die höhere Marge freuen. Gleiches gilt für den Einzelhandel im Allgemeinen. Hinterfragt wird vor allem, ob die Mehrwertsteuersenkung die Nachfrage wirklich so sehr ankurbelt wie erhofft. Denn Hauptgrund für den Einbruch im Einzelhandel war keine originäre Wirtschaftskrise, sondern die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und weitere Infektionsschutzmaßnahmen.
„Wegen einer dreiprozentigen Absenkung der Mehrwertsteuer, von der nicht einmal sicher ist, dass sie an den Verbraucher weitergeben wird, erhoffe ich nicht viel“, kritisiert Kohlpharma-Geschäftsführer Jörg Geller die Maßnahme. „Nach meiner Wahrnehmung befinden sich immer noch sehr viele Menschen im Krisenmodus. Angst vor dem Virus und natürlich der eigenen wirtschaftlichen Zukunft bestimmen noch den Alltag vieler Menschen. Beides ist nicht die Basis von Konsumfreude.“
Immerhin, je größer die private Investition, desto größer auch die Entlastung durch die Mehrwertsteuersenkung. In anderen Sektoren könnte die Maßnahme also eher greifen: Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat deshalb bereits angekündigt, die Steuersenkung in vollem Umfang an die Endkunden weiterreichen zu wollen. Und die Autobauer wollen noch darüber hinausgehen: Um den Absatz moderner Fahrzeuge zu beschleunigen, würden die Unternehmen prüfen, wie die Wirkung der abgesenkten Mehrwertsteuer noch weiter verstärkt werden könne. „Die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer ist eine wichtige Maßnahme, um die Nachfrage in Deutschland wieder in Schwung zu bringen“, so der VDA.
Auch beim Großhandelsverband Phagro begrüßt man die Maßnahmen: „Investitionen in Infrastruktur, Zukunftstechnologie und Digitalisierung sind auch für den pharmazeutischen Großhandel sehr wichtig“, so Verbandschef André Blümel. „Insofern begrüßen wir die getroffenen Maßnahmen im Konjunkturpaket ausdrücklich. Aus Sicht des Phagro wäre es zudem wünschenswert, wenn es zu einer dauerhaften Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel käme.“ Sehr positiv sehe man auch das Maßnahmenpaket rund um die Gesundheitsversorgung: „Die Sicherung der Infrastruktur hierzulande und eine Rückführung der Produktion nach Europa sind uns sehr wichtig. Hier geht der Gesetzgeber in die richtige Richtung.“
Stromkosten
Auch bei den Stromkosten sollen Bürgern und Unternehmen Entlastungen winken: Dazu soll die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom-Anlagen über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden, sodass diese im Jahr 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde und im Jahr 2022 bei 6,0 Cent pro Kilowattstunde liegen wird. Derzeit liegt sie bei 6,76 Cent. Noch am Mittwoch hatte das Energiewirtschaftliche Institut (EWI) der Universität Köln davor gewarnt, dass sie im kommenden Jahr auf 8,44 Cent steigen könnte.
Nach Berechnungen des Hannoveraner Klimaschutzfonds proKlima liegt der durchschnittliche Stromverbrauch einer Apotheke zwischen 120 und 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) Betriebsfläche pro Jahr. Damit verbrauchen Apotheken weniger als der Durchschnitt im Einzelhandel und sogar nur ein gutes Viertel dessen im Lebensmittelhandel. Dennoch machen Stromkosten über 40 Prozent der Energiekosten von Apotheken aus – die Ersparnis dürfte aber gering ausfallen. Wird die EEG-Umlage von jetzt 6,76 auf 6,5 Cent gesenkt, ergibt sich bei einer Betriebsfläche von 300 Quadratmetern demnach eine jährliche Entlastung zwischen 93,60 Euro und 117 Euro bei den Stromkosten.
Gute Nachrichten soll es auch für Erwerbstätige mit Kindern geben: Die Kitas sollen ausgebaut und ein Kinderbonus von einmalig 300 Euro pro Kind mit dem Kindergeld ausgezahlt werden. Damit würden „die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt“, so das Kabinett. Der Bonus soll mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet und nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. 4,3 Milliarden Euro will sich die Bundesregierung das kosten lassen.
Zugeben will die Bundesregierung auch bei den Sozialbeiträgen, denn durch die Covid-19-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Um eine dadurch bedingte Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, wurde beschlossen, im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent zu stabilisieren, indem darüber hinaus gehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 gedeckt werden. „Das schützt die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer und bringt Verlässlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit für die Arbeitgeber“, so das Papier. 5,3 Milliarden Euro werde das noch dieses Jahr kosten, der Bedarf für 2021 könne aber erst im Rahmen der Haushaltsaufstellung ermittelt werden
„Das ausdrückliche Bekenntnis zu der 40-Prozent-Grenze bei den Sozialabgaben sehen wir als Ankündigung, den Bundeszuschuss so weit anzuheben, dass in der GKV auch 2021von Beitragssatzstabilität gesprochen werden kann“, fordert Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, auf Anfrage.