Porträt

Was bringt die AMG-Novelle für Apotheker? Benjamin Rohrer, 21.09.2012 11:17 Uhr

Berlin - 

Für Apotheker bringt die heute vom Bundesrat beschlossene AMG-Novelle eine Reihe wichtiger Neuerungen mit sich: Neben dem Rx-Boni-Verbot wird die Notfallversorgung von Palliativpatienten komplett neu geregelt – auf die Pharmazeuten dürfte dadurch mehr Bürokratieaufwand zukommen. Zudem wird es Neuerungen bei der Belieferung mit Pflegeheimen und dem Wechsel von Filialleitern geben. Aus Sicht der Apotheker ist allerdings ein Rückblick auf die Vorschläge interessanter, die es nicht ins Gesetz geschafft haben.

In erster Linie werden mit der Novelle Regelungen aus EU-Richtlinien ins deutsche Gesetz übernommen: So werden beispielsweise die Bestimmungen zur Werbung für OTC-Präparate an einigen Stellen gelockert. Zudem wird es neue Vorschriften zur Verbesserung der Pharmakovigilanz geben. Durch eine Reihe neuer Schutzmaßnahmen soll verhindert werden, dass gefälschte Arzneimittel in die deutsche Lieferkette gelangen.

In speziellen Notfallsituationen dürfen Ärzte sterbenskranken Patienten in der ambulanten Behandlung künftig selbst Betäubungsmittel überlassen. Allerdings nur, wenn das Medikament nicht in einer Apotheke in der Umgebung vorrätig ist. Die damit verbundene Korrespondenz beider Heilberufler muss auch vom Apotheker dokumentiert und mehrere Jahre aufbewahrt werden.

Wenn in Filialapotheken die Leitung wechselt, sollen es die Inhaber künftig früher den Behörden melden müssen: Wird ein Filialleiter fristlos gekündigt, muss der Wechsel den Behörden „unverzüglich“ gemeldet werden. Außerdem: Apotheker, die ohne Vertrag Pflegeheime beliefern, müssen künftig mit Ordnungsgeldern rechnen.

Weiterhin soll es in Zukunft ein Versandregister für Drogerien geben: Einzelhändler sollen die Internetadresse ihrer Shops sowie Daten zur Identifizierung den zuständigen Behörden melden. Apotheken und Krankenkassen können zudem gemeinsam den Austausch bestimmter Arzneimittel in der Apotheke verbieten.

 

Allerdings war die Diskussion der AMG-Novelle in Bundestag und Bundesrat brisanter als der endgültige Gesetzestext selbst: So hatten die Länder in erster Lesung im Bundesrat ein Verbot des Versandhandels mit Rx-Medikamenten durchgebracht. Dies scheiterte jedoch an der Regierung, die die Forderung als „verfassungswidrig“ bezeichnete.

Auch das Apothekenhonorar war während der Gesetzgebung Thema: Die Unionsfraktion hatte in einem Positionspapier gefordert, die Zuschläge für die BtM-Abgabe und Rezepturen anzupassen. CDU/CSU konnten sich damit jedoch nicht durchsetzen.

In dem Papier hatte die Union zudem gefordert, die Verhandlungsbasis für den Kassenabschlag des kommenden Jahres auf 1,75 Euro festzuschreiben. Für diese Idee gab es sogar schon einen fertigen Änderungsantrag aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), der jedoch nicht ins Gesetz übernommen wurde. Sowohl die Union als auch die FDP hatten im Nachhinein behauptet, dem Vorschlag zugestimmt zu haben.