Was bedeutet das GVSG für die Apotheken? Nadine Tröbitscher, 22.05.2024 16:13 Uhr
Das Bundeskabinett hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) heute auf den Weg gebracht. Zentrales Thema ist die Stärkung der Hausarztversorgung. Das hat auch Folgen für die Apotheken. Denn mit der Einführung der Jahrespauschale könnte der Versandhandel einen E-Rezeptzuwachs verzeichnen. Denn: Wer nicht in die Praxis geht, besucht auch nicht die Apotheke.
„Das Gesundheitssystem ist auf Aufholjagd, was wichtige Gesetze angeht“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in der Bundespressekonferenz. „Wir dürfen nicht zulassen, dass es in bestimmten Regionen im ländlichen Raum oder ärmere Gebieten in Großstädten zu einer Situation kommt, dass wir medizinische Banlieues haben.“
„Wir sind jetzt auf dem Weg, dass wir die Versorgung nicht abdecken können“, so Lauterbach. Es fehle an Hausärzten, Psychotherapeuten und dem Zugang zum System. Das GVSG soll die Hausarztversorgung stärken und den Hausarztbesuch attraktiver machen. Dazu wurden folgende Regelungen beschlossen:
- Praxisbudgets, die es seit 30 Jahren gibt, werden im Bereich der Hausärzte abgeschafft und gehören künftig der Geschichte an
- die Quartalspauschale wird abgeschafft und dafür eine Jahrespauschale eingeführt, dies sei budgetneutral – Praxen sind laut Lauterbach überfüllt, nur um die Pauschale abrechnen zu können – mit der neuen Regelung kann der Arzt selbst entscheiden, wie oft Patient:innen in Praxis kommen müssen und was medizinisch sinnvoll ist
- Bagatellgrenze wird eingeführt – Arzneimittelregress wird Geschichte angehören
„Wir wollen, dass die Medizin wieder im Vordergrund steht“, so Lauterbach. „Der Hausarztberuf wird lukrativer, attraktiver und entbürokratisiert. Die Menschen müssen nicht mehr für eine Verlängerung von Rezepten oder einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in die Praxis. Überfüllte Praxen sind Geschichte und Patient:innen bekommen schneller Termine.“
Zwar gibt es die Möglichkeit der Wiederholungsverordnung, doch die wird zu selten genutzt und findet „nur geringfügig Anwendung“. Das könnte sich ändern, wenn Chroniker ab dem vollendeten 18. Lebensjahr nur noch einmal pro Jahr in die Praxis müssen. Dann könnten Befürchtungen wahr werden, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel vermehrt online bestellt werden. Haben die Versender in puncto CardLink doch einen Vorsprung.
Weitere Punkte des GVSG
- Bewilligung von Hilfsmitteln bei Kindern und Menschen mit Behinderung soll beschleunigt werden
- Rechte von Pflegekräften und Patient:innen in der Selbstverwaltung sollen gestärkt werden
- Wettbewerb der Kassen soll gefördert werden – jetzt entscheidet nur der Beitragssatz
- Wirtschaftlichkeit des Systems verbessern: gegen Fehlverhalten (Abrechnungsbetrug), es sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden und via KI Fehlverhalten aufgedeckt werden
- Homeoffice für Hausärzte
- Bedarf an Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
- Versorgung in Kommunen, in denen es keine Hausärzte und Fachärzte gab, soll verbessert werden, wenn die Kommunen bereit sind, Versorgungszentren aufzubauen – Stichwort Entbürokratisierung. Investoren in MVZ sollen verboten werden.
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Verbesserung der Versorgung von Patient:innen mit psychischen Erkrankungen: Für die Betroffenen sollen zusätzliche Sitze der Psychotherapie zugelassen werden. (Die Rede ist vom sogenannten Sonderbedarf)
Änderung im Arzneimittelgesetz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben sich über den Übergang der federführenden Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung geeinigt. Die Zuständigkeit für etwaige Verordnungsänderungen wird auf das BMG übertragen.