Wartezeiten

BMG pocht auf Termingarantie

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Berlin -

Gesetzlich Versicherte sollen künftig schneller einen Termin beim Facharzt bekommen. Laut Bundesregierung sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) verpflichtet werden, sogenannte Terminservicestellen einzurichten. Das schreibt die Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Die Terminservicestellen sollen gesetzlich Versicherten, die eine Überweisung zum Facharzt haben, innerhalb von einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Facharzt vermitteln. Im Regelfall dürfe die Wartezeit vier Wochen nicht überschreiten. Sei dies nicht machbar, müsse die Servicestelle dem Versicherten einen Behandlungstermin in einem Krankenhaus anbieten.

„Eine angemessene zeitnahe Behandlungsmöglichkeit ist Ausdruck eines funktionierenden medizinischen Versorgungssystems und muss daher in Deutschland für alle Versicherten gewährleistet sein“, heißt es in der Antwort. Lange Wartezeiten führt das BMG auf tatsächliche Versorgungsengpässe, auf die Beliebtheit eines Arztes und die Praxisorganisation zurück.

Die Bundesregierung verweist auf den Vorschlag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), eine dringliche Überweisung einzuführen, mit der Ärzte ihre Kassenpatienten schnell zu einem Kollegen überweisen können.

Auf die Frage der Linksfraktion, inwiefern die Einführung einer Bürgerversicherung mit einheitlichem Vergütungssystem das Problem unterschiedlicher Wartezeiten von gesetzlich und privat Versicherten lösen würde, antwortet die Bundesregierung, dies wäre „mit sehr weitreichenden und zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbaren Auswirkungen“ verbunden, etwa im Hinblick auf die Vergütungen der Ärzte und die Ausgaben der Krankenversicherungen.

Angesichts der insgesamt guten Versorgungssituation in Deutschland sei die Zugänglichkeit medizinischer Leistungen grundsätzlich auf hohem Niveau gewährleistet, betont die Bundesregierung.

Im vergangenen Jahr betrugen die Ausgaben der Kassen für die vertragsärztliche Versorgung laut Bundesregierung 35,9 Milliarden Euro, das entspricht 275.000 Euro pro Arzt beziehungsweise Psychotherapeut. 130.400 Vertragsärzte und -psychotherapeuten nahmen an der Versorgung teil.

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