Bundesweit versucht seit einigen Wochen die Firma GLE mit Abmahnungen von Apotheken und anderen Geschäftsleuten Geld abzupressen. Es geht in den circa 40 bekannt gewordenen Fällen um Beträge von bis zu 170 Euro. Die Apothekerkammer Sachsen warnt vor den Machenschaften und hat den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) eingeschaltet. Der will jetzt Anzeige erstatten.
Dies ist allerdings nicht so einfach: Denn die Firma GLE existiert in Wirklichkeit wohl nicht. In den Abmahnschreiben werden verschiedene Adressen in Paris angeben. Dort findet sich aber eine Firma dieses Namens nicht. Die abgemahnten Beträge sollen ebenfalls an eine französische Bank gezahlt werden.
„Achtung Betrugsmasche! Abmahnschreiben des Unternehmens 'GLE'“, warnte Mitte Juli die Kammer Sachsen in einem Rundschreiben. Vermehrt würden Schreiben des Unternehmens verschickt. Inhaltlich würden Forderungen ohne näheren Leistungsbezug angemahnt und dazu aufgefordert, den dort genannten Betrag auf ein französisches Konto zu überweisen. An der angegebenen Adresse finde sich nur ein Postfach in Paris.
„Wir haben diese Schreiben der Wettbewerbszentrale zur Prüfung vorgelegt. Die Wettbewerbszentrale bestätigt, dass es sich hierbei um eine betrügerische Masche handelt. Die Schreiben von 'GLE' sollen ignoriert werden“, so die Kammer. Empfänger von GLE-Abmahnschreiben sollten sich mit der Kammer in Verbindung setzen: „Wir leiten Ihre Schreiben für die weiteren Ermittlungen an die Wettbewerbszentrale weiter.“
Anlass für die Warnung waren vereinzelte Anfragen von Apotheken in Sachsen, die sich nach dem richtigen Umgang mit diesen Briefen erkundigt hätten. Die Schreiben tauchten sowohl als Zahlungsaufforderung sowie auch als weiteres zweites Mahnschreiben auf. Eingefordert wurden unterschiedliche Beträge zwischen 49 Euro bis hin zu über 170 Euro. Auf unseren Rundbrief meldeten sich circa 50 Apotheken.
Der DSW hat darüber hinaus weitere GLE-Abmahnungen, die bundesweit bei anderen Geschäftsleuten eingegangen sind. Nach DSW-Angaben soll Anzeige erstattet werden. Allerdings hält der DSW die Betrugsgefahr für gering. Die Schreiben seien „dilettantisch“ abgefasst und leicht als Betrug zu erkennen; „wie von einer schlechten Übersetzungssoftware erstellt“. Beispielsweise heißt es in einer Abmahnung: „Die Warnung, die Ihnen zugeschickt wurde, damit eine Lösung für die Eintreibung der summe von 97,90 Euro gefunden wird, ist bereits ohne Folge und ohne berechtigte Anfechtung geblieben. Die letzte Mahnung zur Regularisierung liegt also in Ihrem Interesse.“
„Es stellt sich die Frage, ob irgendjemand darauf hereinfällt“, so ein DSW-Mitarbeiter. Laut DSW werden verschiedene Adressen in Paris als Firmensitz angegeben. Für die Abmahnexperten von DSW ist das ganze ein „sehr obskurer Vorgang.“ Bislang seien keine Geschädigten bekannt.
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