„Fragen Sie in Ihrer Apotheke“

Warnhinweis: Kein Bezug zu Apothekenpersonal

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Berlin -

Der finale Entwurf für das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) steht fest, Nachbesserungen zugunsten der Apotheken sind wie erwartet spärlich ausgefallen. Auch bei der umstrittenen Umformulierung des zwingend anzugebenden Warnhinweises bleibt man hartnäckig: Patient:innen sollen zukünftig „in ihrer Apotheke“ nachfragen.

Über die bisher bestehende Formulierung des Pflichthinweises nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ war im Vorfeld aufgrund der Verwendung des generischen Maskulinums viel diskutiert worden. „Ich wäre sehr dafür, wenn Ärztinnen ausdrücklich genannt würden. Es entspricht der Realität der Versorgung“, hatte Karl Lauterbach (SPD) damals der Bild-Zeitung gesagt. Im Referentenentwurf vom ALBVVG wurde die Änderung dann mit untergebracht, „und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ soll durch „und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“ ersetzt werden.

Die PTA war sowieso nie im Gespräch, auch die Apothekerin wird es so wieder nicht in den Beipackzettel schaffen. Nun ist auch noch der Apotheker daraus verschwunden, aus Sicht der Apothekenteams ist das ein ziemlicher Fauxpas: Dann könne man also in Zukunft jeden in der Apotheke fragen, ganz gleich, ob es sich dabei um pharmazeutisches Personal handelt oder nicht.

Auf die Nachfrage, wie es ausgerechnet zu dieser Formulierung gekommen war, hatte sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht geäußert. Im Gesetzentwurf heißt es jetzt, „dass durch die Änderung nunmehr gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden soll. Patientinnen und Patienten dürften in der Regel einen festen Bezug zu einer behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt haben.“ In der Apotheke sei das nicht der Fall, „der Erwerb der Arzneimittel knüpft in der Regel nicht an eine bestimmte Person an“, so der Gesetzgeber. Gemäß Apothekenbetriebsordnung seien Patient:innen in der Apotheke über Arzneimittel zu informieren und zu beraten.

Damit Pharma- und Werbebranche den Reklamezusatz ändern können, sind fünf Monate Übergangszeit nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgesehen. Der Entwurf kommt jetzt zu weiteren Beratungen in den Bundestag. Die Umstellungskosten sollten jedoch gering sein, heißt es im Entwurf. Gegebenenfalls könnten höhere Werbekosten anfallen, nämlich „aufgrund des geringfügig verlängerten Textes, der in der audiovisuellen Werbung zu sprechen ist“.

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