Die Monopolkommission will nicht nur das Apothekenhonorar für Rabatte freigeben, sondern auch die Großhandelsvergütung revolutionieren. Oder anders gesagt: abschaffen. Die Apotheker sollen ihre Lieferanten künftig aus ihrer eigenen Marge bezahlen.
Das Großhandelshonorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die zu Lasten der Kassen abgegeben werden, ist derzeit in § 2 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt. Demnach erhalten Großhändler einen Zuschlag von 3,15 Prozent auf den Abgabepreis des Herstellers, gedeckelt bei 37,80 Euro, sowie einen Festzuschlag von 70 Cent.
Diese Regulierung in der AMPreisV soll nach der Vorstellung der Monopolkommission „vollständig wegfallen“. Stattdessen sollen die Apotheker die Finanzierung selbst übernehmen. Ihr eigenes Honorar soll entsprechend aufgebessert werden.
Welchen Betrag die Monopolkommission den Apotheken dafür zugestehen würde, geht aus dem Sondergutachten nicht hervor. Wörtlich heißt es in den Empfehlungen hierzu: „Die Zuschläge für Apotheken sind stattdessen um an den tatsächlich realisierten Handelsspannen bemessene Aufschläge für die Kosten der Großhandelsleistung zu erhöhen.“ Die Margen könnten laut Vorschlag „auf Basis von Stichproben erhoben und hochgerechnet werden“.
Der Monopolkommission sind offenbar „sehr hohe Rabatte von im Einzelfall bis zu 6 Prozent“ bekannt. Zunehmend würden Apotheker außerdem die Großhandelsebene mit dem Direktgeschäft gewissermaßen „überspringen“. „Diese Möglichkeiten führen zu der Situation, dass derzeit die aus den Handelsspannen erzielbaren Erlöse des Großhandels gegebenenfalls geringer, die der Apotheke – als Empfängerin der Rabatte – demgegenüber höher ausfallen, als dies aus der Arzneimittelpreisverordnung unmittelbar sichtbar wäre“, so die Monopolkommission.
Das Sondergutachten bezieht sich auch auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Skonto-Prozess. Demnach sind die Großhändler nicht verpflichtet, einen Mindestpreis zu beanspruchen, sie können ihre gesamte Marge als Rabatt an die Apotheken weitergeben. „Nutznießer der Rabatte sind bei einem System fester Abgabepreise auf der Endkundenebene der Arzneimittelversorgung die Apotheken und nicht die Kunden oder die Krankenkassen.“ Zu Skonti heißt es, bei durchschnittlich 80 Prozent Rx-Umsatz führten diese Einkaufsvorteile zu einer „unmittelbaren Verbesserung der Betriebsergebnisse“.
Was die Gutachter außer Acht lassen: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wird die Großhandelsvergütung vermutlich noch vor der Sommerpause angehen und über die 70 Cent eine Rabattsperre verhängen. Im Herbst sollen Apotheken- und Großhandelshonorar dann in einer größeren Reform überarbeitet werden.
Inwiefern dabei die Ergebnisse des 2hm-Gutachtens im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) in die Überlegung einfließen, bleibt abzuwarten. Auch die Monopolkommission hat sich mit dem Gutachten befasst. Für die Großhändler wurde darin eine Erhöhung des – nicht rabattierbaren – Fixums auf 96 Cent und eine Absenkung des prozentualen Zuschlags auf 0,53 Prozent vorgesehen. Unter dem Strich steht eine „Reduktion der nominell realisierbaren Zuschläge der Großhändler in Höhe von 209 Millionen Euro“, konstatiert die Monopolkommission.
Die Gutachter sehen „ein logisches Problem“ in der zweistufigen Regulierung. Die komplette Verlagerung der Marge auf die Apothekenebene wurde schon früher als Idee eingebracht, aber nie ernsthaft politisch diskutiert.
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