Wahlwerbung

FDP-Kandidat nutzt Apothekendaten

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Berlin -

Bei der Bundestagswahl hatte die FDP auch bei Apothekern deutlich an Zustimmung verloren. Doch es gibt noch Pharmazeuten, die sich für die Liberalen einsetzen. Dr. Klaus Fehske aus Hagen etwa kandidiert bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen für die FDP. Nur mit der Wahlwerbung in eigener Sache hat es der Inhaber der Rathaus-Apotheke etwas übertrieben: Weil er ungefragt Briefe an Kunden aus seinem Wahlkreis schickte, droht ihm jetzt Ärger mit dem Datenschutz.

Fehske kandidiert für den Rat der Stadt. Der Apotheker engagiert sich seit Jahren im westfälischen Hagen, hat sich für den Erhalt der PTA-Schule eingesetzt, unterstützt aber auch das Theater und den heimischen Basketball-Bundesligisten Phoenix Hagen. Jetzt will der 64-Jährige auch politisch Verantwortung übernehmen. „Es beklagen sich doch immer alle, dass in den Parlamenten nur Juristen und Lehrer sitzen und keine selbstständigen Unternehmer“, so Fehske.

In einem Brief an rund 5000 Kunden aus seinem Wahlbezirk Eppenhausen bittet er um Unterstützung für sich und die FDP bei der Kommunalwahl am 25. Mai. Nicht alle Kunden waren begeistert, dass ihre Adressdaten aus der Kundendatei für die Wahlwerbung genutzt wurden, berichtet die Zeitung „Der Westen“. Im Bericht wird auch ein Sprecher des Landesbeauftragten für Datenschutz zitiert. Demnach verstößt Wahlwerbung mit Kundendaten gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Gegebenenfalls droht Fehske ein Bußgeld.

Der Apotheker kann die Aufregung nicht ganz verstehen: „Ich habe ganz bewusst nur die 15 Prozent der Kunden angeschrieben, die in meinem Wahlkreis leben.“ Zudem habe er für sich als Person geworben. Das Schreiben trug den Absender der Apotheke, er habe in dem Brief sogar noch auf einen Vortrag über alternative Schmerztherapie hingewiesen.

Trotzdem will er sich bei Kunden entschuldigen, die sich von der Aktion belästigt fühlten. Auch ein etwaiges Bußgeld werde er widerstandslos zahlen, kündigte der Apotheker an. Er betont außerdem, die Daten nicht an die FDP weitergegeben zu haben.

Aufmerksamkeit hat ihm die grenzwertige Wahlwerbung jedenfalls gebracht: Den ganzen Vormittag über habe er Anrufe erhalten, für den Nachmittag hat sich der WDR für einen Fernsehbeitrag angekündigt.

Trubel ist Fehske ohnehin gewohnt: Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat er 2008 erstritten, dass er seine Apotheke als „Internationale Apotheke“ bezeichnen darf. Ärger mit Kammer und Aufsicht bis hin zu berufsrechtlichen Verfahren hatte er nach eigenen Angaben schon, weil er als erster Lippenstift in seiner Apotheke verkaufte, einen Fahrradständer vor der Tür hatte und seine Apotheke sonntags öffnete.

„Ich gehe an Grenzen, oft hat sich das langfristig als richtig erwiesen“, sagt Fehske, der seit rund 25 Jahren auch Delegierter der Apothekerkammer Westfalen-Lippe ist. Mit dem Wahlaufruf hat er die Grenze des Zulässigen aber anscheinend überschritten.

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