Krankengeld

Wahltarif für Selbstständige

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Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben mit dem einheitlichen ermäßigten Beitragssatz ab 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Darauf weist die Knappschaft hin. Soll der Anspruch erhalten bleiben, müssen Betroffene künftig einen gesonderten Wahltarif bei einer Krankenkasse oder eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.

Betroffen von der Neuregelung durch die Gesundheitsreform sind auch krankenversicherungspflichtige selbstständige Künstler und Publizisten, die bisher einen Krankengeldanspruch vor der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit hatten. Daneben trifft es auch Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben. Dazu gehören etwa Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis im Voraus auf weniger als zehn Wochen befristet ist.

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