Versandhandel

E-Rezept und Selektivverträge Julia Pradel, 26.08.2013 11:01 Uhr

Verordnung auf der Karte? Die Versandapotheken haben sich vor der Wahl bei den Parteien zum Thema "elektronisches Rezept" umgehört. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Das E-Rezept wird es früher oder später auch in Deutschland geben. Alle Parteien befürworten grundsätzlich die Einführung von Verordnungen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Das geht aus den Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hervor. Es sei dringend erforderlich, „zeitgemäße Alternativen zu dem anachronistischen Papierrezept“ zur Anwendung zu bringen, heißt es etwa bei der SPD.

Die CDU erklärt, man habe die eGK in dieser Legislaturperiode „einen maßgeblichen Schritt vorangebracht“. Diesen eingeschlagenen Weg werde man weiter verfolgen. „Dazu soll in Zukunft auch das elektronische Rezept gehören.“ Die FDP betont, dass die Nutzung der eGK im Ermessen des jeweiligen Karteninhabers erfolge. Daher werde das Papierrezept auch dann „Bestandteil des Versorgungsalltags“ bleiben, wenn das E-Rezept als Anwendung auf der eGK integriert sei.

Die Grünen erklären in ihren Antworten, dem Abschluss von Selektivverträgen zwischen Apotheken und Krankenkassen stehe gesetzlich „eigentlich nichts entgegen“. Allerdings könnten die Apotheker den Kassen aufgrund der Arzneimittelpreisverordnung keine Preisnachlässe einräumen. Daher sei deren Interesse an Vertragsabschlüssen begrenzt. „Das wird sich nur ändern, wenn sich die Kassen mehr an langfristigen Zielen – zum Beispiel der Senkung der Zahl von Krankenhauseinweisungen – als an kurzfristigen Sparzielen orientieren“, so die Grünen.

Bei der FDP stehen Verträge zwischen Kassen und Apothekern hingegen „nicht in der Diskussion“. Die CDU will zunächst die Erfahrungen mit dem ABDA/KBV-Modell abwarten und gegebenenfalls später gesetzgeberisch tätig werden.

Die SPD stellt klar, dass es eine Abschaffung des Fremd- und Mehrbesitzverbots mit ihr nicht geben wird: „Nein. Die SPD hat sich wiederholt gegen eine Abschaffung des Fremd- und Mehrbesitzverbots ausgesprochen.“

Die Grünen sind bekanntlich nicht so vehement gegen eine Abschaffung und erklären: „Wir werden dieses Thema nur dann auf die politische Agenda setzen, wenn es aus der Apothekerschaft kommt.“ Nachteile sehen die Grünen allerdings nicht: Erfahrungen aus anderen Ländern hätten gezeigt, dass die Besitzverhältnisse an Apotheken „keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Arzneimittelsicherheit und die Flächendeckung der Arzneimittelversorgung haben“.

Die Parteien sprechen sich allesamt für eine Beibehaltung des tierärztlichen Dispensierrechts aus – da stehen die Chancen für die Versandapotheken also schlecht. Man müsse allerdings eine Trennlinie zwischen den Tierärzten, die ihre Tiere gewissenhaft behandeln, und den sogenannten „Autobahntierarztpraxen“ ziehen, finden die Grünen.

Den Versandhandel an sich akzeptieren inzwischen die meisten Parteien. Lediglich die Linken wollen das Versenden von Rx-Arzneimitteln verbieten. Die SPD unterstützt den Versandhandel, „weil er sich bewährt hat“ und inzwischen jedes zehnte OTC-Präparat nicht mehr durch den Apotheker, sondern den Postboten abgegeben werde. Die Grünen sehen Versandapotheken besonders für ländliche Gebiete als „wichtiges Angebot“.

Die Piraten merken an, dass der Versandhandel im ländlichen Raum auch negative Auswirkungen auf die Existenzbedingungen von Präsenzapotheken haben könne. Vor- und Nachteile müssten abgewogen werden. Auch über des Fremdbesitzverbot und Selektivverträge wollen die Piraten noch diskutieren.