Die Fachverbände haben vergangene Woche ihre Stellungnahmen zur Anpassung des Fixhonorars an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geschickt. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) war dazu aufgefordert gewesen, hatte aber darauf verzichtet, eine Einschätzung abzugeben. Eine Meinung haben die Verbraucherzentralen aber trotzdem: Angesichts der Beratungsqualität in den Apotheken sei fraglich, ob ein höheres Apothekenhonorar gerechtfertigt sei.
Der Zuschlag solle die vom Apotheker zu erbringende Beratungsleistung honorieren, sagt Susanne Mauersberg, Referentin für Gesundheitspolitik. Aber regelmäßige Untersuchungen der Stiftung Warentest oder anderer unabhängiger Organisationen zeigten, dass die Beratungsleistung in Apotheken unabhängig von der Vertriebsform nicht durchgängig gut sei. „Mängel gibt es bei Testkäufern zum Beispiel immer wieder im Bereich der Wechselwirkungen von Medikamenten“, so Mauersberg.
Immerhin findet man beim vzbv die geplante Anhebung um 25 Cent noch maßvoll: „Die erstmalige Anpassung des Fixzuschlags ist moderat ausgefallen“, so Mauersberg. Deshalb haben sich die Verbraucherschützer auch nicht gegenüber dem BMWi geäußert: „Der vzbv hat von einer Stellungnahme zur Erhöhung des Fixzuschlages abgesehen, weil Fragen mit größerer Relevanz für Verbraucher hier nicht thematisiert werden“, sagt Mauersberg. Beispielswiese sei die Versorgung in ländlichen Gebieten nicht aufgeführt.
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