Die neuen Regelungen für die Zyto-Herstellung im Referentenentwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) stößt auf gemischte Reaktionen des Verbandes Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA). VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim: „Das Vorhaben, mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten, ist natürlich zu begrüßen. Für den Bereich der herstellenden Apotheken vor Ort liegt aber Vieles noch im Argen.“
Mit der AMG-Novelle reagiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter anderem auf den Zyto-Skandal in Bottrop und will die Vergütung und Abrechnung für Zyto-Apotheken neu regeln. Danach erhalten die Hersteller nur noch einen Arbeitspreis von 110 Euro. Die Krankenkassen sollen einheitliche, regionale Rabattverträge für die Wirkstoffe schließen und die Apotheker nur noch den tatsächlichen Einkaufspreis abrechnen. Bislang können Apotheker beim Einkauf der Wirkstoffe Rabatte mit den Herstellern aushandeln, die sie nicht an die Kassen weiterreichen müssen. Unter dem Strich sollen die Kassen im Bereich der Sterilherstellung 180 Millionen Euro sparen. Außerdem sind nach den Plänen des BMG mehr unangemeldete Kontrollen bei Zyto-Apotheken geplant.
Es sei richtig und zwingend erforderlich, die Herstellungsvergütung heraufzusetzen, so der VZA in seiner Bewertung. Der Gesetzgeber müsse aber auch mindestens die realen Kosten zuzüglich eines Gewinnzuschlags abbilden. Die im Gesetzentwurf genannten 110 Euro reichen laut VZA nicht aus. Welchen Preis der Apotheker künftig – bei offenbar gewollter Stärkung der Rabattverträge in der Onkologie – gegenüber den Krankenkassen abrechnen solle, werde in dem Entwurf nicht klar geregelt.
„Einen wie auch immer bestimmten tatsächlichen Einkaufspreis an die Krankenkassen schlicht durchzureichen, ist wirtschaftlich nicht darstellbar“, sagte Peterseim. Es fehlten verbindliche Regelungen für den Apothekenzuschlag auf den Apothekeneinkaufspreis, einschließlich Großhandelszuschlag, wie es die Arzneimittelpreisverordnung für jedes Fertigarzneimittel vorsieht. Die herstellenden Apotheken seien angesichts der Risiken bei der Verarbeitung der oft teuren Substanzen nicht in der Lage, dahinter zurückzustehen.
Unklar sind aus VZA-Sicht viele weitere Punkte, insbesondere im Bereich der Preisbildung für die Substanzen. Um hier Rechtssicherheit zu erreichen, sei es nötig, dass im Gesetzgebungsverfahren noch umfangreiche Ergänzungen vorgenommen werden. Es gebe noch viel Arbeit, das geplante Gesetz in Übereinstimmung mit der beabsichtigten Steigerung der Arzneimittelsicherheit zu bringen. „Der GSAV-Referentenentwurf jedenfalls legt noch kein schlüssiges Konzept für eine sichere onkologische Versorgung der Patienten vor“, sagte Peterseim. Der VZA werde der Aufforderung des Ministeriums nachkommen, bis zum 14. Dezember schriftlich zum Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen, und an der für den 17. Dezember geplanten Verbändeanhörung teilnehmen.
Vor dem VZA hatte sich bereits die ARGE PaReZu zu Wort gemeldet. Sie begrüßte prinzipiell das Vorhaben, mehr Sicherheit in die Arzneimittelversorgung zu bringen, der Referentenentwurf verfehle dieses Ziel jedoch deutlich. Sprecher der Gruppe aus 21 bayerischen Zyto-Apothekern sind Dr. Franz Stadler (Sempt-Apotheke, Erding) und Dr. Thomas Wellenhofer (Bahnhof-Apotheke, Freilassing). Aus ihrer Sicht ist die vorgesehene Herstellungspauschale von 110 Euro je Zubereitung zu niedrig, sie fordern stattdessen einen Mindestpreis von 157 Euro je zubereitetem Infusionsbeutel. Der Verbund sieht zudem eine Indexierung dieses Betrages für künftige Anpassungen als zwingend notwendig an.
Der zweite Kritikpunkt der ARGE PaReZu: „Die Ermittlung des tatsächlich vereinbarten Einkaufspreises für die Wirkstoffe ist nicht klar geregelt.“ Es seien sowohl Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) vorgesehen als auch auf Landesebene sowie Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern. Die Gruppe würde sich die Vereinbarung eines einheitlichen Basispreis zwischen GKV-Spitzenverband und DAV wünschen, als Ausgangspreis für weitere Rabattverhandlungen zwischen Herstellern und Kassen. Herstellbetriebe und Krankenhausapotheken müssten zudem den gleichen Bedingungen unterworfen werden.
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