Vorwürfe gegen Sawicki „unbegründet“ APOTHEKE ADHOC, 07.08.2008 10:21 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Verfahren gegen Professor Dr. Peter Sawicki wegen „versuchten Prozessbetrugs“, „falscher Versicherung an Eides Statt“ sowie „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ endgültig eingestellt. Im Frühjahr 2007 hatte der Deutsche Diabetiker Bund (DBB) Strafanzeige gegen den Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gestellt. Nach mehr als einem Jahr sei die Staatsanwaltschaft nun zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vorwürfe unbegründet seien, teilte das IQWiG mit.
In der Sache ging es um Tonbandaufzeichnungen, die Sawicki in einem Presse-Rechtsstreit als Beweis dafür vorgelegt hatte, dass ihn der DDB falsch zitiert hatte. Der DBB hatte die Echtheit der Aufnahmen angezweifelt und Strafanzeige gestellt. Diesen Vorwurf konnte die Staatsanwaltschaft laut IQWiG mithilfe eines kriminaltechnischen Gutachtens des Landeskriminalamtes jetzt entkräften. Die LKA-Experten hatten demnach „keine Anhaltspunkte für eine Manipulation“ gefunden. Mit dem Gutachten sei sowohl der Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs als auch der falschen eidesstattlichen Versicherung hinfällig.
Auch eine „Verletzung des Vertraulichkeit des Wortes“ habe es laut IQWiG nicht gegeben. Denn anders als vom DDB behauptet, sei die Erörterung im IQWiG keineswegs „heimlich“ mitgeschnitten worden. Vielmehr hätte das Institut dies mehrfach angekündigt. Ein Vertreter des DDB hätte sogar eine entsprechenden Belehrung für die Teilnehmer unterschrieben.
Das IQWiG hatte im ursprünglichen Presse-Rechtsstreit bereits im Dezember 2007 seine Berufung zurückgezogen. Das Berliner Kammergericht habe zuvor signalisiert, dass es zwar unterstelle, dass Sawicki vom DDB falsch zitiert worden sei, darin aber keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte erkennen könne, so das IQWiG.