Vorstandsgehälter

Regierung stoppt das Prassen der Kassen

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Berlin -

Die Krankenkassen dürfen die Gehälter ihrer Vorstände künftig nicht mehr allein festlegen. Nach einer geplanten Neuregelung im Sozialgesetzbuch muss die zuständige Aufsichtsbehörde den Bezügen vorab zustimmen. Die schwarz-gelbe Koalition will die Kassen damit zur Sparsamkeit anhalten.

In der Vergangenheit seien „nicht nachvollziehbare Erhöhungen der Vorstandsvergütungen und das intransparente Zustandekommen der Vorstandsdienstverträge“ immer wieder Anlass öffentlicher Kritik gewesen, heißt es in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses. Stimmt der Bundestag der Vorlage zu, müssen die Kassen die Verträge ihrer Chefs künftig dem Bundes- oder zuständigen Landesversicherungsamt vorlegen.

Mit der bisherigen Kontrolle durch die Selbstverwaltungsorgane der Kassen war die Politik nicht zufrieden. Fehlentwicklungen hätten nicht effektiv verhindert werden können: „Hinweise auf mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot unvereinbare Vergütungen oder sonstige rechtswidrige Vertragsbestandteile werden den Aufsichtsbehörden regelmäßig erst im Nachhinein nach Vertragsunterzeichnung bekannt“, heißt es im Beschluss.

Die Koalition hatte Anregungen des Bundesrechnungshofes aufgenommen. Dieser hatte schon 2008 festgestellt, dass die Kassen ihren Spielraum bei den Gehältern so genutzt hätten, dass sich das Vergütungsniveau deutlich erhöht habe. Durch die „verbreitete Vereinbarung variabler Vergütungsbestandteile“ sei diese Entwicklung noch verstärkt worden. Der Bundesrechnungshof hatte Gehaltsobergrenzen sowie eine Genehmigungspflicht für die Verträge empfohlen.

Mit der AMG-Novelle wollen die Regierungsfraktionen einen solchen Vorbehalt der Aufsicht einführen. Die Kontrolle soll für alle neuen Verträge gelten und auch den GKV-Spitzenverband sowie die Medizinischen Dienste der Kassen und des Spitzenverbandes betreffen.

Ferner müssen die Kassen ihrer Aufsicht künftig langfristige Mietverträge vorab zur Prüfung vorlegen. Der Bundesrechnungshof hatte festgestellt, dass einige Kassen große Flächen angemietet hatten, „obwohl für große Teile dieser Flächen kein Bedarf bestand“.

An die Mietverträge waren die Kassen teilweise lange gebunden. Um so etwas in Zukunft zu vermeiden, soll die Aufsicht alle Mietverträge kontrollieren, von denen ein „hohes Schadenspotential für die Krankenkassen“ ausgeht, heißt es im Beschluss.

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