Die Prüfungsrechtsmodernisierungsverordnung bringt die Digitalisierung auch in den pharmazeutischen Ausbildungen voran. Während die Abda diese Entwicklung begrüßt, ist sie mit der Reform der PTA-Prüfung nicht einverstanden.
Die Prüfungsrechtsmodernisierungsverordnung sieht für die angehenden Pharmazeut:innen und PTA unter anderem eine Einführung digitaler Lernformate vor. Für Pharmaziestudent:innen bedeutet das, dass Präsenzveranstaltungen wie Vorlesungen und begleitende Unterrichtsveranstaltungen, die durch Apothekerkammern und Universitäten ausgerichtet werden, digital ersetzt oder begleitet werden können.
„Die vorgesehene Änderung der Approbationsordnung für Apotheker:innen (AappO) versetzt die Landesapothekerkammern in die Lage, den begleitenden Unterricht in einem modernen didaktischen Format zu planen und durchzuführen“, lobt die Abda diesen Schritt in einer Stellungnahme. Die ausrichtenden Institutionen hätten durch die Pandemie schon viele positive Erfahrungen gesammelt.
Umfragen durch die Kammern bei Pharmazeut:innen im Praktikum hätten außerdem ergeben, dass auch die Studierenden digitale Alternativen befürworten. Die Abda sieht positiv, dass durch die offene Formulierung kein fester Anteil digitaler oder Präsenzveranstaltungen festgelegt sei.
Auch der Unterricht für PTA soll durch E-Learnings und selbstgesteuertes Lernen aufgewertet werden.
Nicht einverstanden zeigt die Abda sich mit dem Entwurf in Bezug auf die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrV). Der zweite Prüfungsabschnitt nach dem sechsmonatigen Praktikum bezieht sich auf das Fach Apothekenpraxis. Dazu wird mit dem Prüfling ein 20- bis 30-minütiges mündliches Prüfungsgespräch geführt, dafür wird eine Prüfungsnote vergeben.
Eine Neuerung sieht vor, dass künftig auch Vornoten in die Bildung der Prüfungsnoten mit einbezogen werden sollen, mit einer Gewichtung von 25 Prozent. In der aktuellen Formulierung würde dabei laut Abda aber nur die Vornote für das Fach Apothekenpraxis einfließen können, andere relevante Fächer aus der Praxis wie Arzneimittelkunde und Übungen zur Abgabe und Beratung blieben außen vor. „Dies führt nach unserer Einschätzung zu einer überproportionalen Bedeutung dieser einzelnen Schulnote in der abschließenden Prüfung“, so die Abda. Dass man die Formulierung auch anders verstehen könne, sei bekannt. Damit die anderen Fächer aber berücksichtigt werden könnten, müsse eine konkrete Benennung erfolgen – auch um eine willkürliche Auswahl durch Prüfer:innen zu verhindern.
Daraus ergeben sich für die Abda zwei mögliche Änderungen an der geplanten Verordnung: Es könne entweder weiterhin bei der Notenbildung auf die Vornoten verzichtet werden oder aber eine explizite Benennung der einzubeziehenden Fächer erfolgen.
Da die Neuerung bereits zum 1. Januar in Kraft treten soll, müsste diese Änderung schnell erfolgen. Um in Zukunft nicht auf Auslegungen angewiesen zu sein, drängt die Abda: „Angesichts des nahe bevorstehenden Inkrafttretens des PTA-Reformgesetzes bitten wir um eine rechtzeitige Lösung, um absehbare Umsetzungsschwierigkeiten und potentielle Gerichtsverfahren in Streitfällen zu vermeiden.“
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