EuGH-Spezial

„Von Europa wäre ich enttäuscht“

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Der Ausgang des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Fremdbesitzverbot betrifft alle Apotheker in Deutschland. Die Schlacht für sie geschlagen haben vier Apotheker aus Saarbrücken: Als im Sommer 2006 die Kapitalgesellschaft DocMorris die Betriebserlaubnis für eine Apotheke erhielt, zogen die Pharmazeuten vor Gericht.

Als erste ging Helga Neumann-Seiwert gegen das Gesundheits- und Justizministerium des Saarlandes vor, das DocMorris den Weg geebnet hatte. Neumanns Stadt-Apotheke liegt in unmittelbarer Nähe zur Filiale der Kapitalgesellschaft. „Mir war ziemlich schnell klar, dass wir etwas unternehmen müssen, damit nicht alle Dämme brechen und jeder machen kann, was er will. Einer musste schließlich in die Bresche springen“, sagte Neumann gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Sollte Kapitalgesellschaften der Zutritt zum deutschen Gesundheitsmarkt erlaubt werden, wird es laut Neumann schnell Verhältnisse wie in der Finanzwelt geben. „Das hieße dann keine soziale, sondern eine radikale Marktwirtschaft - vom europäischen System wäre ich enttäuscht.“

Kurz darauf reichten auch die Saarbrücker Apotheker Marion Schneider, Dr. Fritz Trennheuser und Michael Holzapfel mit Unterstützung der Apothekerkammer des Saarlandes und des Deutschen Apothekerverbands (DAV) Klage gegen das Vorgehen der Behörde eingereicht.

„In diesem Verfahren stimmt die Rollenverteilung nicht: DocMorris hätte selbst klagen müssen, um hier eine Apotheke als Aktiengesellschaft betreiben zu dürfen. Ich finde es unmöglich, dass uns das Ministerium in diese Position gebracht hat“, sagte Dr. Fritz Trennheuser gegenüber APOTHEKE ADHOC. „DocMorris wusste genau, wie heikel das Thema ist. Deshalb war die Eröffnung auch so eine Nacht- und Nebel-Aktion.“

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