Künstliche Befruchtung

von der Leyen für Steuerzuschuss APOTHEKE ADHOC/dpa, 16.03.2009 17:49 Uhr

Berlin - 

Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) hat sich für eine finanzielle Förderung der künstlichen Befruchtung durch den Bund ausgesprochen. Bund und Länder sollten sich den steuerfinanzierten Zuschuss bei ungewollt kinderlosen Paaren teilen, sagte von der Leyen in der TV-Sendung „Report Mainz“ laut Vorabmitteilung des Südwestrundfunk (SWR). In den Haushaltsverhandlungen werde sie sich dafür einsetzen, „dass diese Mittel auch freigesetzt werden“.

Ursula von der Leyen erklärte, sie wolle sich angelehnt an das so genannte „Sächsische Modell“ dafür einsetzen, dass die Paare künftig einen vierten Versuch frei hätten und die Selbstbeteiligung sinke. In Sachsen erhalten kinderlose Ehepaare seit März staatliche Zuschüsse für künstliche Befruchtungen.

Das Modell sieht vor, dass die potenziellen Eltern den Eigenanteil für die erste Behandlung selbst tragen, bei der zweiten und dritten Behandlung jedoch mit einer Pauschale von jeweils bis zu 900 Euro entlastet werden sollen. Für die vierte Behandlung zahlt das Sachsen einen Zuschuss von bis zu 1800 Euro.

Die Erfolgsaussichten des Vorschlags, der auch die Länderhaushalte belasten würde, sind offen. Der Bundesrat hatte auf Antrag des Saarlands, Sachsens und Thüringens im Sommer die Rückkehr zur vollen Kostenübernahme durch die Kassen gefordert. Nach dem Vorstoß Sachsens hatten lediglich Nordrhein-Westfalen und Hessen die Prüfung einer finanzielle Unterstützung angekündigt.

Hintergrund der Finanzierungsdebatte ist der Rückgang der Behandlungen um bundesweit 50 Prozent seit dem Start des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) im Jahr 2004. Seitdem werden Kinderwunschbehandlungen von den Krankenkassen nur noch zur Hälfte erstattet und ab der vierten Behandlung gar nicht mehr. Gleichzeitig wurden die Altersgrenzen enger gefasst.