Volle Mehrwertsteuer für Labore APOTHEKE ADHOC, 02.01.2008 16:09 Uhr
Medizinische Labore müssen für ihre Leistungen die volle Mehrwertsteuer erheben. Dies geht der Ärzte Zeitung zufolge aus einem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums hervor, mit dem sich die Behörde über ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hinwegsetzt. Experten gehen davon aus, dass nun erneut der EUGH angerufen wird.
Nach deutschem Recht sind der ärztlichen Tätigkeit "vergleichbare Leistungen" nur dann steuerfrei, wenn sie mindestens zu 40 Prozent für Patienten erbracht werden, für die Sozialversicherungsträger oder Sozialhilfe aufkommen. In einem konkreten Einzelfall hatte der BFH nach Einschaltung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschieden, dass nicht nur durch einen Arzt geleitete Labore steuerfrei sind, sondern auch große Laborgesellschaften. Nach Auffassung des BFH darf die Unternehmensform nämlich keine Auswirkung auf die Erhebung der Mehrwertsteuer haben. Dem Ministerium zufolge ist dieser Teil der Entscheidung "nicht anzuwenden".