Säumige Beitragszahler

Volle Kassenleistung für Kinder dpa, 03.02.2009 13:54 Uhr

Berlin - 

Die Kinder säumiger Beitragszahler sollen wieder den vollen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. „Mitversicherte Kinder sind von einem Ruhen des Leistungsanspruchs nicht betroffen“, stellte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in einem Brief an die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen fest.

„Es darf nicht sein, dass Kinder für Versäumnisse der Eltern bestraft werden“, so Schmidt in dem Schreiben. Zehntausende Kinder hatten nach Angaben von Krankenkassen in Deutschland nur eingeschränkten Krankenversicherungsschutz, weil ihre Eltern mit den Beiträgen im Rückstand sind.

Die Kinder säumiger Beitragszahler sollen künftig den vollen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. „Mitversicherte Kinder sind von einem Ruhen des Leistungsanspruchs nicht betroffen“, stellte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in einem Brief an die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen fest. Für Schlagzeilen hatten Berechnungen von Krankenkassen gesorgt, nach denen zehntausende Kinder in Deutschland nur eingeschränkten Krankenversicherungsschutz bekommen, weil ihre Eltern mit den Beiträgen im Rückstand sind.

„Es darf nicht sein, dass Kinder für Versäumnisse der Eltern bestraft werden“, so Schmidt in dem Brief. Der Spitzenverband der Krankenkassen sei bereits informiert worden, um die Kassen zu einer einheitlichen Gewährung der Leistungen für Kinder anzuhalten.

Nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform hatte das Gesundheitsministerium im April 2007 den Kassen-Verbänden noch mitgeteilt: „Die Ruhenswirkung bei einem Beitragsverzug des Mitglieds“ erstrecke sich „auch auf die familienversicherten Angehörigen“. Ministeriums-Abteilungsleiter Franz Knieps hatte dann im Januar die neue Rechtsauffassung zugunsten der mitversicherten Kinder schriftlich dargelegt.

Hintergrund ist ein verbesserter Krankenversicherungsschutz durch die Gesundheitsreform. Vorher verloren Kinder von Kassenmitgliedern, die ihren Zahlungspflichten nicht nachkamen, ihren kompletten Schutz. Nun sollte es zunächst zumindest noch „spürbare Konsequenzen“ für säumige Zahler geben. Allerdings sorgten dann Hochrechnungen von Kassen für öffentliche Aufregung, dass zehntausende Kinder der Rechtslage gemäß die Leidtragenden sind. Aufschiebbare Behandlungen konnten die Kassen demnach verweigern. Viele der Neuversicherten und der freiwillig versicherten Selbstständigen zahlen nämlich ihre Beiträge nicht.

In Deutschland haben 2007 im Durchschnitt noch 196.000 Menschen ohne jede Krankenversicherung gelebt, vielfach Selbstständige. Durch die Gesundheitsreform wurden mehr als 130.000 zuvor Nichtversicherte in den Krankenschutz einbezogen worden.