Obwohl beim Bundesgerichtshof (BGH) bereits ein Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Arzneimittelabgabeautomaten Visavia anhängig ist, gibt es in Nordrhein-Westfalen einen neuen Rechtsstreit über den Rowa-Automaten: Die Gesundheitsbehörde des Kreises Unna hat einem Apotheker den Betrieb seines Visavia-Terminals verboten. Gegen die Ordnungsverfügung hat der Apotheker beim Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen Klage eingereicht. Bis der Fall entschieden ist, darf er den Automaten aber weiter benutzen.
Seit der Apotheker eine Ikea-Kommode als Pick-up-Stelle in einem Edeka-Markt in Unna installiert hat, ist er bei seinen Kollegen in der Region bekannt. Jetzt sorgt er für neuen Wirbel: Anfang des Jahres hat er in einer seiner drei Filialapotheken in Schwerte einen Visavia installiert - den ersten in Nordrhein-Westfalen.
Doch die Gesundheitsbehörde hat rechtliche Bedenken: Aus ihrer Sicht verstößt die Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel über den Automaten gegen das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung. Die Behörde erließ eine Ordnungsverfügung gegen den Apotheker, ohne allerdings „sofortige Vollstreckung“ anzuordnen.
Damit dürfte das Verfahren beim VG Gelsenkirchen ohne große Bedeutung sein. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht. Bevor der Fall durch die Instanzen geht, dürfte der BGH in Sachen Visavia ein endgültiges Urteil gefällt haben.
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