Grippeimpfung

Vierfachimpfung sorgt für Verwirrung

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Berlin -

Seit die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlungen zu Grippeimpfstoffen geändert hat, herrscht Unsicherheit, ob alle Kassen die Kosten für die tetravalente Impfung übernehmen.

Die Patienten- und Pflegebeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach hat in der Neuen Osnabrücker Zeitung eine schnelle Entscheidung angemahnt: „Damit die Bürger schnell Sicherheit haben, fordere ich den Bundesausschuss (G-BA) auf, sorgsam, aber zeitnah eine Entscheidung zu treffen.“

Die STIKO hatte Anfang Dezember angekündigt, ihre Empfehlungen zur Grippeimpfung von den momentan verbreiteten trivalenten Impfstoffen zu tetravalenten Impfstoffen zu ändern. Am 11. Januar wurde dann die wissenschaftliche Begründung im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht. Innerhalb von drei Monaten muss der G-BA entscheiden, ob die neu empfohlenen Vakzine als Pflichtleistung in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen werden.

Spekulationen, dass der G-BA die Empfehlung nicht umsetzen wird, wies der Vorsitzende Josef Hecken als „völlig substanzlos und aus der Luft gegriffen“ zurück. Das Gremium habe die Empfehlungen in der Vergangenheit „in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle 1:1 in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen“.

Mit der Ankündigung dürfte die STIKO dafür sorgen, dass es in dieser Saison eine verstärkte Nachfrage nach tetravalenten Impfstoffen geben wird. Der GKV-Spitzenverband geht allerdings laut Medienberichten davon aus, dass sich die veränderte Empfehlung der STIKO „in der Breite erst in der kommenden Saison auswirken wird“. Ob heute bereits die teurere Impfung mit dem Vierfachimpfstoff – zum Beispiel bei Risikogruppen – bezahlt werde, sei eine individuelle Kassenentscheidung.

In der Regel übernehmen die Kassen die Kosten, wenn der Arzt entscheidet, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, rät Schwangeren, die Krankenkasse zu fragen, ob sie den Vierfachimpfstoff bezahlt. Wer sich im Herbst nicht hat immuninisieren lassen, kann es jetzt noch tun.

Ärzte haben den Vierfachimpfstoff in der Regel noch nicht vorrätig. Patienten, die jetzt bereits damit behandelt werden, müssen sich das Präparat mit Rezept in der Apotheke holen und es dann zum Arzt bringen, wo geimpft wird. Bei ihren Verordnungen sind die Ärzte zum Teil noch an laufende Rabattverträge gebunden, auch wenn seit Mai vergangenen Jahres keine neuen Rabattverträge für Impfstoffe mehr erlaubt sind. Diese umfassen ausschließlich trivalente Präparate.

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