Die bayerische Taskforce Arzneimittelversorgung fordert von der Bundesregierung mehr Einsatz gegen die Arzneimittelengpässe. Die von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) einberufene Taskforce hat sich auf vier zentrale Vorschläge verständigt.
Zunächst müssten die Rahmenbedingungen für die Arzneimittelversorgung verbessert werden, so Holeteschek. „Es ist essenziell, dass wieder mehr versorgungskritische Arzneimittel in Europa oder Deutschland produziert werden.“ Das gelte insbesondere für die Generika-Herstellung. Das System der Rabattverträge und Festbeträge müsse reformiert werden. „Zudem müssen die Regelungen zum Inflationsausgleich und die Retaxationsregelungen für Arzneimittel, die von Liefer- und Versorgungsengpässen betroffen sind, überprüft werden.“
Der Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) für das Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittellieferengpässen enthalte leider nur punktuelle Maßnahmen, kritisiert die Taskforce. Notwendig sei aber ein Konzept mit pragmatischen und unbürokratischen Lösungen.
Zwar seien nach den Vorgaben des Arzneimittelrechts Hersteller und der Großhändler verpflichtet, eine angemessene Bereitstellung mit Arzneimitteln sicherzustellen. „Aber wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder gesehen, dass das System hier an seine Grenzen stößt. Angesichts zunehmender Lieferengpässe ist zu prüfen, ob eine weitergehende, zentrale Bevorratungsstrategie sinnvoll, möglich und finanzierbar ist“, so Holetschek. Weiter seien wirksame Frühwarnsysteme nötig, die derzeitigen Meldeketten funktionierten mehr schlecht als recht.
Als vierte Maßnahme fordern Bayerns Gesundheitsminister und die Taskforce weniger Bürokratie, sobald Liefer- und Versorgungsengpässe festgestellt werden. Vor Weihnachten habe die Taskforce bewiesen, dass kurzfristig die Probleme in der Arzneimittelversorgung bekämpft werden können. Etwa, indem Apotheken im Rahmen von Rezeptur oder Defektur leichter nicht verfügbare Arzneimittel selbst herstellen konnten. „Aber wir wissen alle: Viele der bisherigen Regelungen sind kaum zur Bewältigung von Liefer- und Versorgungsengpässen geeignet. Praxisnahe Verfahren müssen ermöglicht werden. Dazu bedarf es Gesetzesänderungen im SGB V und im Arzneimittelrecht“, so Holetschek.
Die Taskforce Arzneimittelversorgung wurde im November 2022 gegründet. Seitdem hat sie sich fünfmal getroffen. An der Gemeinsamen Erklärung haben sich Vertreter der Ärzteschaft, der Apotheken, der Pharmaunternehmen und des Großhandels beteiligt.
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