Video-Spezial ANSG

Notdienst bringt Schäuble 23 Millionen Euro

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Berlin -

Über die Notdienstpauschale sollen die Apotheken jährlich etwa 120 Millionen Euro erhalten. Doch auch der Staat verdient mit: Runde 23 Millionen Euro jährlich streicht Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zusätzlich ein. Beinahe wäre es sogar zu einer Doppelbesteuerung gekommen.

Das Geld für den Notdienstfonds wird über eine Erhöhung der Fixpauschale um 16 Cent eingetrieben. Auf diesen Betrag wird die Mehrwertsteuer aufgeschlagen: „Wir reden insgesamt über 23 Millionen Euro Umsatzsteuer, die der Fiskus aus dem Verkauf der Rx-pflichtigen Packungen erzielt“, erklärt Tobias Meyer, Geschäftsführer bei der Treuhand Hannover.

Unklar war jedoch, ob auch die Auszahlung aus dem Fonds erneut besteuert wird. Meyer zufolge wären dies weitere 19 Millionen Euro gewesen, die aus dem Fonds an das Finanzamt geflossen wären. „Das hätte eine echte Doppelbelastung in Höhe von 19 Millionen bedeutet, die den Apothekern in der Kasse insgesamt gefehlt hätten“, so Meyer.

Die Treuhand hätte sich deshalb eine Klarstellung im Gesetz gewünscht, damit der Fiskus nicht zweimal zugreifen kann. Diese ist zwar ausgeblieben, doch im Stellungnahmeverfahren hat das Bundesfinanzministerium im Gesundheitsausschuss erklärt, dass es – vorbehaltlich der Abstimmung mit den Ländern – umsatzsteuerlich von einem echten Zuschuss ausgeht, der nicht besteuert wird.

Schäuble entgehen somit 19 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereunnahmen: „Er muss sich mit 23 Millionen Euro begnügen, wobei man sagen muss, das Umsatzsteueraufkommen ist nicht Ziel des ANSG gewesen und in sofern ist es gut, dass nicht übermäßiges Umsatzsteuervolumen generiert wurde“, so Meyer.

Die Apotheken profitieren unterschiedlich von der Notdienstpauschale – je nach Anzahl der Rx-Packungen und geleisteter Notdienste. „Apotheken in Ärztehäusern, die sehr viele Rezepte haben aber in Innenstadtlagen relativ wenige Notdienste leisten, sammeln einen vergleichsweise hohen Finanzierungsbetrag für den Notdienstfonds ein, erhalten aber relativ wenig an Notdienstpauschale“, erklärt Dr. Frank Diener, Genralbevollmächtigter der Treuhand. Dieser Effekt sei aber zur Stärkung der Dorf- und Landapotheken von der Politik gewollt.

In diesem Jahr greift die Regelung erst ab August. Bis zum Jahresende können Landapotheken nach Treuhand-Zahlen etwa 4200 Euro durch Notdienste einnehmen, eine Apotheke im Ärztehaus in etwa 1600 Euro.

Arbeit könnte noch auf die Apothekerkammern zukommen: Das Gesetz ist so formuliert, dass nur für ganze Notdienste, die den gesetzlichen Anforderungen zeitlich genügen, auch die Notdienstpauschale gezahlt wird. „Das heißt, jede Kammer muss nun überprüfen, ob sie an ihren Notdienstplänen Änderungen vornehmen muss, damit Vollnotdienste stattfinden und die Auszahlung der Pauschale erfolgen kann“, so Diener.

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