Botendienst-Honorar

VIA: Kassen fallen Spahn in den Rücken APOTHEKE ADHOC, 09.04.2020 15:08 Uhr

„Kleinliche Feilscherei“: Der Verband innovativer Apotheker kritisiert die Haltung des GKV-Spitzenverbandes zum Honorar für Botendienste. Foto: via
Berlin - 

Der Verband innovativer Apotheken (VIA) wirft den Kassen vor, aus Eigeninteressen unangemessen auf den Vorstoß des Bundesgesundheitsministeriums zu reagieren, Apotheken in der aktuellen Situationen finanzielle und operative Erleichterungen zukommen zu lassen. Die Reaktion des GKV-Spitzenverbandes sei „starrsinnig“, so der Vorsitzende Thomas Anthes: „Jetzt ist sicher nicht der Zeitpunkt, alte Machtkämpfe auszutragen.“

„Es ist der Zeitpunkt, das zusammen durchzustehen – und Flagge für die Gemeinschaft zu zeigen“, mahnt Anthes. Die Vor-Ort-Apotheken seien bereits durch vielfältige Maßnahmen bereits in Vorleistung getreten, um die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung auch in diesen schwierigen Zeiten sicherzustellen. „Die Menschen sind dankbar, dass die Vor-Ort-Apotheken sich um sie kümmern, allen Widrigkeiten zum Trotz. Doch nun benötigen auch die Vor-Ort-Apotheken Unterstützung – die ihnen durch den ausgewogenen Vorschlag des Bundesgesundheitsministers auch in Aussicht gestellt worden ist“, so der VIA in einer Mitteilung.

Die Kassen seien Spahn nun allerdings „in den Rücken gefallen“, als sie verlangten, beim Botendienst müssten auch die Rabattverträge eingehalten werden, so der Verband. Das Festhalten an gescheiterten Strukturen sei reine Schikane: „Die Kostenträger haben auf das falsche Pferd gesetzt, indem sie es veranlasst haben, dass lebensnotwendige Wirkstoffe und Arzneimittel ausschließlich im asiatischen Raum hergestellt werden“, schreibt der VIA mit Blick auf die befürchtete Verschärfung der Lieferengpässe durch die aktuelle Pandemie. Diese Strategie sei Ihnen nun auf die Füße gefallen. „Statt jedoch die Konsequenzen im Interesse ihrer Versicherten zu ziehen, halten sie apodiktisch daran fest – und nehmen damit billigend die Gefährdung der Patienten in Kauf.“

Anthes wirft den Kassen vor, durch ihr Verhalten die Sicherheit der Patienten zu missachten. „Jeder hat verstanden, dass unnötige soziale Kontakte zu vermeiden sind – nur den Kassen scheint dies egal zu sein“, so Anthes. Auch die Ablehnung der Vergütung des Botendienst mit 5 Euro pro Fahrt und 250 Euro pauschal für die Schutzausrüstung sei unverständlich. Diese „Feilscherei“ sei einfach „kleinlich“, so Anthes. Die Kassen hätten offenbar nicht verstanden, dass es sich beim Botendienst durch Personal der Apotheke um eine pharmazeutische Dienstleistung handele, die man nicht mit dem Ablegen eines Päckchens vor der Tür vergleichen könne.

Die Kassen müssten Spahn nun unterstützen „und politische Tändeleien ruhen lassen, um gemeinsame Stärke zu zeigen“, appelliert Anthes im Namen des Verbandes an die GKV: „Die Kassen müssen zeigen, dass ihnen das Leben der Versicherten mehr Wert ist als ein Rabattvertrag!“

Gegenstand der Kritik ist die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands zu Spahns Eilgesetz, mit dem er ein Honorar für den Botendienst eingeführt hat. Die Kassen wollen dies nur in Corona-begründeten Ausnahmefällen und nur mit zwei Euro bezahlen. Und selbst das nur, wenn dabei die Rabattverträge eingehalten werden. Die 250-Euro-Pauschale zur Beschaffung von Schutzausrüstung soll demnach komplett gestrichen werden. „Würde der Botendienst regelhaft in 50 Prozent aller Fälle eingesetzt werden, entspräche dies bei einer Vergütung von fünf Euro zuzüglich 0,95 Euro zzgl. USt monatlich zusätzlichen Ausgaben in Höhe von circa 120 Millionen Euro, also knapp 1,5 Milliarden Euro bis zum 31.03.2021“, rechnet der Kassenverband vor.

Als Gegenentwurf schlägt der GVK-Spitzenverband vor, dass Apotheken im Wege des Botendienstes je Lieferort einen Zuschlag von einmalig zwei Euro erheben könnten, „sofern eine anderweitige Versorgung nicht möglich ist und kein Abweichen von den Auswahlregeln des Rahmenvertrags“ erfolge. Die Apotheke habe dies entsprechend zu dokumentieren. Bei Arzneimitteln, die im Botendienst abgegeben würden, ergäben die Sonderregelungen Spahns „keinen Sinn“.