Die geplante Erhöhung des Apothekenhonorars stößt bei den anderen Lobbyverbänden auf Kritik: Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) hält das Honorarplus sogar für verfassungsrechtlich bedenklich, die Verlängerung des Preismoratoriums sowieso. Der VFA kritisiert den Referentenentwurf Pharmadialog-Gesetz (AM-VSG). Die geplanten Einnahmen der Bundesregierung seien „durch Herstellerabschlag und Preismoratorium im Sinne eines ‚Verschiebebahnhofs‘ zur Querfinanzierung etwa der Vergütungsanstiege bei Apotheken gedacht“, heißt es in der Stellungnahme.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will den Apothekern für Rezepturen und BtM-Rezepte 100 Millionen Euro mehr spendieren. Das wird als Verabredung im Rahmen des Pharmadialog-Gesetzes verstanden. Die forschenden Hersteller allerdings finden, die Erhöhung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Der VFA ist enttäuscht, da die im Konsens getroffenen Absprachen während des Dialogs nicht eingehalten worden seien. „Es fehlt in der konkreten Ausgestaltung wesentlicher Regelungen die notwendige Klarheit“, heißt es. Vor allem die ökonomischen Auswirkungen – „weitreichende Markteingriffe“ – schienen nie erörtert worden zu sein. Planungssicherheit für die deutsche Industrie werde so deutlich beeinträchtigt.
Die Hersteller wollen AMNOG-Rabatte zwischen Industrie und Kassen direkt abwickeln und die „europäischen Vergleichspreise“ bei den Erstattungen als Kriterium anführen. Vor allem aber soll die Verlängerung des Preismoratoriums bis 2022 gestrichen werden. Denn damit sollen „verfassungskonforme Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln“ gewährleistet werden. Der VFA sieht in der Verlängerung einen „Eingriff in die Berufsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmer“. Außerdem bestehe gar keine Notlage: Die Arzneimittelausgaben seien seit 2004 kaum gestiegen.
Gerade der an die Krankenkassen zu zahlende Herstellerabschlag nebst Preismoratorium falle seit mehreren Jahren zu Lasten der Hersteller. „Durch Zwangsrabatte wird die unternehmerische Planungssicherheit gravierend eingeschränkt. Es handelt sich hierbei um eine staatlich diktierte Preissenkung, die die Deckungsbeiträge verringert und damit auch die Investition in Forschung und Entwicklung nachhaltig erschwert“, schreibt der VFA. Kostensteigerungen für die Hersteller würden komplett ignoriert.
Der VFA ist zudem der Meinung, dass Apotheken die konkrete Höhe des ausgehandelten Erstattungsbetrag offenbar nicht zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben kennen müssten. Die forschenden Arzneimittelhersteller wollen deshalb „echte Vertraulichkeit“ bei der direkten Abwicklung von AMNOG-Rabatten herstellen: „Wenn hingegen die Rabatte per Direktabwicklung ex post abgerechnet werden, benötigen nur die Krankenkassen diese Preisinformation und können dem pharmazeutischen Unternehmer eine entsprechende Rechnung stellen. Eine öffentliche Darstellung der ausgehandelten Erstattungsbeitrages ist bei diesem Verfahren weder für die 20.000 Apotheken in Deutschland noch für den einzelnen Arzt zur Abrechnung erforderlich.“
Laut Referentenentwurf beauftragt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dazu, seine Nutzenbewertungsbeschlüsse innerhalb eines Monats in ein Arztinformationssystem einzutragen. Der VFA begrüßt zwar den Ansatz, Ärzte dürften aber in ihren Therapieempfehlungen nicht eingeschränkt werden. Die „Arztsoftware“ soll nicht der „Verordnungssteuerung und Kostenkontrolle durch die Krankenkassen dienen.“ Darüber hinaus soll gesetzlich festgelegt werden, dass „regionale Maßnahmen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen zur Arztinformation und Steuerung des Verordnungsverhaltens den bundesweiten Informationen nicht widersprechen dürfen.“
Der VFA plädiere außerdem dafür, „die Ermächtigung des G-BA zu Teilverordnungsausschlüssen bei AMNOG-Arzneimitteln als solche zu überprüfen, um die Vormachtstellung des GKV-Spitzenverbands im gesamten AMNOG-Verfahren (Bewertung und Verhandlung) nicht noch zusätzlich zu verstärken.“
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