Vertraulich oder ganz geheim? Das macht für die Reimporteure nicht nur einen großen Unterschied, sondern könnte sogar über ihre Zukunft entscheiden. Bleiben die zwischen Herstellern und Krankenkassen ausgehandelten Preise über innovative Arzneimittel geheim, wären die Importeure aus dem Geschäft. Denn sie müssen nachweislich 15 Prozent oder 15 Euro billiger sein. Sollen die Preise im Anschluss an die Nutzenbewertung dagegen zwar nicht öffentlich, aber zumindest vertraulich behandelt werden, müssten sie in den Kreis der Wissenden aufgenommen werden.
Rückenwind gibt es dabei aus ungewöhnlicher Richtung – vom Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (VfA). Für die Parallelimporteure sieht der Verband kein Problem, wenn die Preise vertraulich bleiben: „Beim Erstattungsbetrag geht es uns um Vertraulichkeit – nicht um Geheimhaltung“, sagt eine VfA-Sprecherin. Der Betrag werde den Importeuren genannt. Ein Zugeständnis, um den eigenen Vorschlag durchzubringen?
Die Hersteller protestieren seit Monaten gegen eine Veröffentlichung der ausgehandelten Rabatte – sie wollen verhindern, dass andere Länder unter Verweis auf Deutschland ihre Preise ebenfalls senken.
In der vergangenen Woche hatte der GKV-Spitzenverband in einem Argumentationspapier zur AMG-Novelle vertrauliche Preise unter der Bedingung vorgeschlagen, dass unter anderem Beteiligte der Nutzenbewertung über die Nachlässe informiert werden. Die Kassen kritisierten aber, dass das „Steuerungsinstrument der Importarzneimittel“ verloren ginge.
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