Verzicht auf RxVV: Spahn erklärt sich der Koalition Tobias Lau, 21.10.2019 17:00 Uhr
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) muss offenbar auch innerhalb der Regierungskoalition für sein Vorgehen beim Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) trommeln: In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten von Union und SPD wirbt er für seine Reformvorhaben auf dem Apothekenmarkt. Nach Erläuterungen zu den Änderungen der Apothekenbetriebsordnung erklärt er seinen Kollegen, warum das VOASG bis auf Weiteres nicht im Bundestag beraten wird und rechtfertigt seinen Verzicht auf das Rx-Versandverbot. Eines seiner Argumente: Das würde auch die Existenz deutscher Versandapotheken gefährden.
Es ist für die Bundesregierung noch nicht absehbar, wann die Europäische Kommission ihre ungeduldig erwartete Stellungnahme zum VOASG abgeben wird. Das geht aus einem internen Schreiben von Spahn an die Fraktionsmitglieder der Koalitionsparteien hervor, das APOTHEKE ADHOC vorliegt. Es beginnt als Erfolgsmeldung: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, heute wurde die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung verkündet“, gibt der Minister bekannt. Damit werde die „flächendeckende und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung weiter gestärkt und abgesichert und auf zukünftige Herausforderungen ausgerichtet“.
Nach der Erläuterung des Ist-Zustandes wendet sich Spahn jedoch umgehend der Soll-Seite zu: „Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Apotheken“ befänden sich in dem von der Bundesregierung beschlossenen VOASG-Entwurf. Dieser wurde auch schon dem Bundesrat zugeleitet, der am 20. September seine Stellungnahme dazu beschlossen hat. Seitdem aber herrscht scheinbar Stillstand und Spahn ist offenbar beflissen, die Parlamentarier darüber aufzuklären, warum sie noch keine Rolle im Gesetzgebungsprozess spielen.
Stillstand herrscht allerdings nur vor den Kulissen. Dahinter arbeite die Regierung weiterhin an der Abstimmung der Gegenäußerung zum Bundesratsbeschluss, erklärt Spahn. Die Länderkammer hatte nämlich für ein Rx-Versandhandelsverbot gestimmt und die Bundesregierung aufgefordert, den Beschluss umzusetzen. Allerdings ist das Gesetz ohnehin nicht zustimmungspflichtig, sodass der Beschluss wohl wenige bis gar keine Auswirkungen auf das VOASG haben wird. Die Bundesregierung wird nun in ihrer Gegenäußerung aller Voraussicht nach erneut ihren Verzicht auf das Rx-Versandverbot begründen und dabei wohl auch darauf verweisen, dass ein Versandverbot europarechtlich riskant wäre.
Darauf verweist nämlich auch Spahn, indem er eine Verbindung zwischen Bundesratsbeschluss und der Prüfung des Gesetzentwurfs durch die EU herstellt: „Parallel finden Gespräche mit Vertretern der Europäischen Kommission statt, in denen die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen erläutert werden“, schreibt der Minister. „Wie zwischen den betroffenen Bundesministerien vereinbart, solle die Stellungnahme der Europäischen Kommission im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.“
Wie lange das dauern wird, weiß man aber anscheinend auch im Kabinett noch nicht. „Aufgrund des andauernden Konstituierungsprozesses der neuen Europäischen Kommission kann noch nicht abgesehen werden, wann diese Stellungnahme erteilt wird“, so Spahn. Und so entfaltet der Minister – quasi zwischen den Zeilen – sein eigentlich Argument, indem er auf das vorherige Thema zurückkommt: Die Bundesregierung habe sich „im Rahmen der Prüfung des oben genannten Gesetzentwurfes auch mit möglichen anderen Regelungsalternativen beschäftigt“, namentlich dem Rx-Versandverbot.
Dem hätte die Regierung aber offensichtlich noch weniger Chancen in Brüssel ausgerechnet als dem jetzigen Entwurf. „Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln würde gegenüber den in oben genannten Gesetzentwurf enthaltenen Festpreisregelungen einen wesentlich stärkeren Markteingriff darstellen, dessen Notwendigkeit gesondert dargelegt und begründet werden müsste“, heißt es in dem Schreiben. Dabei wäre demnach besonders zu berücksichtigen, dass der Rx-Versand in Deutschland seit 2004 erlaubt ist „und bisher grundsätzlich keine Gefährdung der Gesundheitsversorgung bewirkt hat“.
Was Spahn damit sagen will: Der EU-Kommission wäre ein Rx-Versandverbot schwerer zu vermitteln als die jetzige Rx-Boni-Regelung. „Die Begründungslast wäre hierdurch erheblich erhöht“, so das Schreiben. Aber auch die heimischen Apotheken würden in Mitleidenschaft gezogen, erklärt Spahn und eröffnet ein gewagtes Argument: „Zudem würde ein Verbot des Versandhandels die wirtschaftliche Existenz auch der in Deutschland zugelassenen Versandapotheken gefährden.“ Deshalb bestünden „bei der gegebenen Sachlage“ im Hinblick auf ein Rx-VV „weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken“.