Versorgungsstärkungsgesetz

Termingarantie und Zweitmeinung

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Berlin -

Garantie für Facharzttermine und Schritte gegen den Ärztemangel – so

will die Bundesregierung die medizinische Versorgung in Deutschland

verbessern. Das sieht ein erster Arbeitsentwurf aus dem

Bundesgesundheitsministerium (BMG) für das seit längerem angekündigte

Versorgungsstärkungsgesetz vor. Eine Übersicht über die zentralen Punkte.

Termin-Garantie: Versicherte sollen sich bei Vorlage einer Überweisung an neue Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) wenden können. Innerhalb einer Woche sollen diese einen Facharzttermin binnen vier Wochen vermitteln. Gelingt dies nicht, soll es einen ambulanten Klinik-Termin geben. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist.

Ärztemangel: Weil auf dem Land Ärztemangel droht, in Ballungszentren aber viele Ärzte praktizieren, sollen hier Niederlassungen erleichtert und dort Überversorgung abgebaut werden. Hierzu sollen künftig die dafür zuständigen Gremien Anträge auf Nachbesetzung von freiwerdenden Arztsitzen ablehnen, wenn diese nicht für die Versorgung nötig ist. Ausnahmen soll es für Ärzte geben, die zuvor fünf Jahre in Mangelregionen gearbeitet haben. Aus einem neuen Fonds sollen Investitionen bei Neuniederlassungen in Problemregionen bezuschusst werden. Auch Gebühren sollen entfallen.

Behandlungszentren: Für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sollen neue medizinische Zentren entstehen. Das Ziel sind Leistungen „aus einem Guss“.

Zweitmeinung: Versicherte sollen einen regelhaften Anspruch auf die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung bei bestimmten, häufig vorkommenden und planbaren Operationen bekommen – nur Nötiges soll gemacht werden. Ärzte sollen Versicherte darüber aufklären müssen.

Krankenhäuser: Weil nach der Entlassung aus der Klinik die Versorgung oft nicht reibungslos weitergeht, soll das „Entlassmanagement“ besser werden. Kliniken sollen hierfür mehr Arzneimittel oder häusliche Pflege verordnen können. Die Krankenkassen sollen mehr Unterstützung bieten.

Medizinprodukte: Regeln zu Medizinprodukten gelten Kritikern als zu locker, die Hürden für neue Implantate als zu niedrig. Nun sollen neue riskante Medizinprodukte einer offiziellen Bewertung unterzogen werden – ein Ergebnis soll sein können, dass sie ungeeignet sind.

Hebammen: Die bedrohlich steigenden Haftpflichtprämien vieler Hebammen sollen dauerhaft abgebremst werden. Heute können sich Kassen Behandlungskosten nach einem Geburtsfehler zurückerstatten lassen. Solche Regressforderungen sollen gegenüber freiberuflichen Hebammen ausgeschlossen werden.

Innovationen: Ein Fonds soll neue Formen der Patientenversorgung über die Grenzen unter anderem von Praxis und Klinik hinaus jährlich mit insgesamt 300 Millionen Euro fördern.

Der GKV-Spitzenverband begrüßte in einer ersten Reaktion insbesondere die geplante Arzttermin-Garantie: „Notwendige Leistungen müssen auch zeitnah erbracht werden.“ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wandte hingegen ein, dass Patienten Wunschtermine bei ihrem Wunscharzt wollten. „Das wird mit Servicestellen natürlich nicht möglich sein.“

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