Bislang gab es noch Hoffnung für die Apotheker, die aus ihrer Sicht fehlenden Punkte im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) unterzubringen. Die Chancen auf Änderungen sind nun deutlich kleiner geworden: Denn inzwischen liegt nicht nur ein interner, nicht abgestimmter Entwurf vor, sondern der Referentenentwurf zu dem Gesetz.
Die ABDA hatte begrüßt, dass einige wichtige Punkte der Apotheker, wie das einheitliche Entlassrezept aus dem Krankenhaus oder die Festschreibung des Apothekenabschlags auf 1,77 Euro, mit dem Gesetz geregelt werden sollten. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte aber auch betont, dass einige Punkte fehlten.
Der nun vorliegende Referentenentwurf deckt sich – bis auf wenige formale Änderungen – weitgehend mit dem internen Papier. Gestrichen wurde etwa der gesetzliche Ausschluss von Regressforderungen gegen Hebammen, der soll künftig nur beschränkt werden. Anders als im unabgestimmten Entwurf sollen bei der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen die Versorgungsbedürfnisse von Menschen mit Behinderung nur besonders berücksichtigt werden – eine Regelung im Zulassungsrecht soll es nicht geben.
Änderungen an dem Gesetz sind zwar durchaus noch möglich, müssen aber von Parlamentariern eingebracht werden. Das macht es für die Apotheker schwieriger, ihre zahlreichen offenen Wünsche in dem Gesetz unterzubringen. Besonders kritisch sieht es daher etwa für die regelmäßige Überprüfung des Honorars aus, die die Apotheker eigentlich zwingend an die Festschreibung des Kassenabschlags knüpfen wollten. Nun ist zwar das eine im Gesetz, das andere aber nicht.
Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), hatte sich zuletzt zuversichtlich gezeigt, dass im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch nachgebessert werden könne.
Nach dem Referentenentwurf wird die Höhe des Kassenabschlags „auf Grund der bisherigen Konflikte der Vertragspartner“ gesetzlich festgeschrieben. Außerdem sollen die Landesapothekerkammern mit den Kassenärztlichen Vereinigungen in einen Informationsaustausch über die Organisation des Notdienstes treten, „um Versicherten die Besorgung erforderlicher Arzneimittel zu erleichtern“. Das Thema Nullretaxationen bei Formfehlern sollen Apotheker und Kassen untereinander klären.
Die Apotheker hatten aber ursprünglich viel mehr gefordert, etwa ein Disagio für den Einzug von Zuzahlungen und Herstellerrabatt, spezielle Beratungshonorare, die Abschaffung der Importquote, ein Verbot von Zyto-Ausschreibungen sowie eine höhere Vergütung für die Abgabe von Rezepturen und Betäubungsmitteln. Auch bei der Notdienstpauschale gebe es Nachholbedarf. CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn schien den Apothekern beim Deutschen Apothekertag (DAT) zumindest im letzten Punkt zuzustimmen.
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