Kein Nachschlag für Apotheker APOTHEKE ADHOC, 08.12.2014 15:10 Uhr
Noch vor Weihnachten geht das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ins Kabinett. Voraussichtlich am 17. Dezember wird sich die Ministerrunde mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Inhaltlich gebe es im Vergleich zum Referentenentwurf noch einige Änderungen, so eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Die für die Apotheker relevanten Punkte seien davon aber nicht betroffen: Aus jetziger Sicht werde es keine Änderungen mehr geben.
So wird sich das Kabinett wie geplant mit dem einheitlichen Entlassrezept und der Festschreibung des Kassenabschlags auf 1,77 Euro beschäftigen. Das Thema Nullretaxationen bei Formfehlern sollen Apotheker und Kassen untereinander klären.
Außerdem enthält der bisherige Entwurf die Forderung an die Landesapothekerkammern und die Kassenärztlichen Vereinigungen, beim Thema Notdienst besser zu kommunizieren. Für die Kassen soll es deutlich einfacher werden, Verträge zur besonderen Versorgung zu schließen. Die ABDA hofft, dass über diese Schiene zusätzliche Vergütungsmöglichkeiten erschlossen werden – auch wenn bei Selektivverträgen nicht alle Leistungserbringer gleichermaßen mitspielen können.
Für viele Apotheker standen Zuschläge beim Honorar ganz oben auf der Agenda. So hatten die Apotheker ursprünglich eine höhere Vergütung für die Abgabe von Rezepturen und Betäubungsmitteln sowie ein Disagio für den Einzug von Zuzahlungen und Herstellerrabatt gefordert.
Auch beim Notdienst wollten die Apotheker einen Nachschlag, plus spezielle Beratungshonorare. Dazu kamen die Abschaffung der Importquote und ein Verbot von Zyto-Ausschreibungen. Außerdem sollte die Festschreibung des Kassenabschlags zwingend geknüpft sein an eine regelmäßige Prüfung des Honorars – diese fehlt allerdings im Gesetzentwurf.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs erklärt, dass für die Apotheker einige Punkte fehlten. „So werden wir einfordern, versorgungssichernde Vergütungsregelungen auch für die Apotheken aufzunehmen, wie zum Beispiel bei Rezepturen.“
Zuletzt hatte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, erklärt, dass sich Honorarforderungen im GKV-VStG nur schwierig unterzubringen seien, da das Gesetz in seiner bisherigen Form nicht zustimmungspflichtig sei. Wenn nach dem Kabinettsentwurf das parlamentarische Verfahren beginne, würden die Apotheker aber weiter ihre Forderungen stellen, versprach Becker.
Der Entwurf zum eHealth-Gesetz wurde dagegen auf Anfang nächsten Jahres verschoben. Ursprünglich war der Entwurf zum Ende diesen Jahres geplant. Hier stehe momentan noch die Ressortabstimmung an, so die BMG-Sprecherin.