Gesundheitspolitiker der Koalition haben sich auf erste Änderungen am GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verständigt. Unter anderem soll die Bedarfsplanung für die Arztpraxen verbessert werden. Dies wurde am Freitag in Berlin nach einem Treffen im Bundesgesundheitsministerium (BMG)
bekannt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde demnach beauftragt, bis Ende 2016 die Planung bedarfsgerechter und insbesondere kleinräumiger neu zu regeln. Der umstrittene Aufkauf von Artzsitzen zum Abbau von Überversorgung soll bei einem Versorgungsgrad von 110 Prozent weiter eine „Kann-Regelung“ bleiben, erst ab 140 Prozent wird der Aufkauf von Artzsitzen Pflicht.
Diese Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen in den Zulassungsausschüssen vor Ort. Göhe hatte den Abbau von Überversorgung von Anfang an zum Thema gemacht. Die Kassen hatten sogar eine Befristung der Zulassung gefordert.
Die SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis sagte, es könne durchaus vorkommen, dass es in grundsätzlich überversorgten Gebieten unterversorgte Teilbereiche gebe, hier müsse nachjustiert werden. Hier gehe es vor allem auch um die ausreichende Ansiedlung von Hausärzten.
Der Gesundheitsexperte der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), erläuterte, mit den verabredeten Änderungen seien die Verhandlungen dazu abgeschlossen. „Allerdings werden wir uns angesichts der Fülle zu erarbeitender Änderungsanträge eine Woche mehr Zeit zur Beratung nehmen. Ziel ist und bleibt es, mit einem Bündel an Maßnahmen die medizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern.“
Auch die Apotheker haben noch Nachbesserungswünsche. So soll die Festschreibung des Kassenabschlags auf 1,77 Euro zwingend an eine regelmäßige Honorarprüfung durch den Gesetzgeber gekoppelt sein. Diese Änderung ist aus Sicht der ABDA notwendig, weil bei der Berechnung der Anpassung zum Jahr 2013 die vorgenommene vollumfängliche Gegenrechnung des Rohertragsanstiegs dazu geführt hat, dass der Apothekenertrag kontinuierlich sinkt und die Apotheken damit dauerhaft von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden.
Außerdem wollen die Apotheker schneller ins Schiedsverfahren, wenn mit den Kassen bei den Verhandlungen zum Rahmenvertrag keine Einigung zum Ausschluss von Nullretaxationen zustande kommt. Andere Forderungen hatte die ABDA zuletzt fallen gelassen.
Das GKV-VSG war im Dezember im Kabinett behandelt und im Februar in die parlamentarischen Beratungen eingebracht worden.
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