Innovationsausschuss

Versorgungsprojekte: Apotheker nur im Beiwagen

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Berlin -

Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) jetzt die Übersicht über die 26 geförderten Projekte zu neuen Versorgungsformen veröffentlicht. Die Apotheker sind weder als Antragssteller noch als Kooperationspartner dabei. Nur in einem Fall nehmen sie als Assistenten bei einem Modellprojekt zur E-Health-basierten, sektorenübergreifenden geriatirischen Versorgung teil.

Antragsteller ist hier die Johannes Gutenberg-Universität Mainz unter Leiter Professor Roland Hardt. Konsortialpartner sind die Geriatrische Fachklinik Rheinhessen-Nahe, das Marienkrankenhaus Nassau, das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus in Ludwigshafen und die Barmer Krankenkasse Rheinland-Pfalz/Saarland. Das „GerNe-Projekt“ hat sich zum Ziel gesetzt, die sektorenübergreifende Versorgung geriatrischer Patienten zu verbessern.

Bisher findet die Kommunikation zwischen den stationären, akutgeriatrischen Institutionen und den ambulanten Leistungserbringern fast ausschließlich durch den Entlassungsbericht statt – eine Einbahnstraße. Durch das GerNe-Projekt soll die Möglichkeit einer kontinuierlichen Kommunikation zwischen Hausarzt und geriatrischer Klinik geschaffen werden.

Laut Projektausschreibung nimmt der Hausarzt hierbei eine zentrale Rolle ein. Durch ihn werden einmal pro Quartal Funktionsstatus, Diagnosen und die aktuelle Medikation in die elektronische Fallakte eingetragen. Diese werden vom geriatrischen Konsildienst gesichtet und bei Auffälligkeiten wird mit dem Hausarzt Kontakt aufgenommen. Die Medikation wird dabei von einem Apotheker auf Angemessenheit und Sicherheit geprüft. Dem behandelnden Hausarzt steht der Konsildienst bei Fragen und Problemen telefonisch zur Verfügung, sodass hierdurch das fachspezifische, geriatrische Wissen auch im ambulanten Bereich nutzbar gemacht wird.

Als Kommunikationsplattform dient eine internetbasierte, elektronische Fallakte, die von jedem internetfähigen Computer aufrufbar ist und die Anforderungen des Datenschutzes sowie des Telematik-Gesetzes erfüllt. Das Projekt soll Hinweise darüber liefern, wie sich eHealth-Systeme in die Praxis integrieren lassen und so Kommunikation auch über größere Entfernungen ermöglichen.

Die Entscheidung zur Förderung der Projekte aus dem themenoffenen Bereich fiel am 19. Oktober 2017. 62 Projektanträge wurden begutachtet und bewertet. Die 26 ausgewählten Projekte zu neuen Versorgungsformen erhalten insgesamt 101 Millionen Euro Fördermittel. Damit sind die für das Jahr 2017 insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel von 225 Millionen Euro ausgeschöpft. Sobald die Projektnehmer die für die Auszahlungen erforderlichen Auflagen erfüllt haben, können die Fördergelder ausgezahlt werden. Dies erfolgt zur Mitte eines Quartals über das Bundesversicherungsamt.

„Die aktuell veröffentlichten Projekte stießen bei allen im Innovationsausschuss Beteiligten – Vertreter der Kassen, der Leistungserbringer, der Ministerien einschließlich Expertenbeirat – auf breite Zustimmung, weil sie neue, überzeugende und zukunftsweisende Ansätze vorgelegt haben. Es zeigt sich deutlich, dass der Innovationsfonds bereits nach knapp zwei Jahren Laufzeit seine Rolle als Impulsgeber für die Verbesserung der Versorgung gefestigt hat“, so der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Professor Josef Hecken. Die Liste komplette Liste der jetzt bekanntgegebenen Projekte ist ab sofort auf den Internetseiten des Innovationsausschusses einsehbar. In Kürze soll auch die Liste der geförderten Projekte zur Versorgungsforschung und zur Evaluation von Selektivverträgen, die am 2. November 2017 vom Innovationsausschuss beschlossen wurden, veröffentlicht werden.

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