Versorgungsmodelle

Hecken: Startschuss für Innovationsfonds

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Berlin -

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Förderkriterien für den Innovationsfonds bekannt gegeben. Damit beginnt die Bewerbungsphase: Bis zum 5. Juli können nun Anträge auf Fördergelder eingereicht werden. „Mit diesem Startschuss für die erste Förderwelle des Innovationsausschusses konnten wir unser erstes Ziel erreichen – nun sind die Antragsteller am Zug, förderfähige Projekte vorzulegen“, sagte der G-BA-Vorsitzende Professor Dr. Josef Hecken.

Mit insgesamt 225 Millionen Euro sollen neue Versorgungsformen gefördert werden; also Projekte, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Vier Themenfelder hat der G-BA vorgesehen: Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie, Telemedizin sowie Versorgungsmodelle für strukturschwache Gebiete und spezielle Patientengruppen, etwa Kinder oder Pflegebedürftige.

Aber auch für andere Projekte können Gelder beantragt werden, etwa zur Verbesserung der Versorgungseffizienz bei Menschen mit Migrationshintergrund. Ausgenommen sind Projekte, die in die Schwerpunktkategorien der bereits geplanten zweiten Förderwelle fallen: Dazu zählen die Delegation und Substitution von Leistungen, die Geriatrie, die Förderung der Gesundheitskompetenz von Patienten und die Versorgung von Menschen mit Behinderungen.

Die neuen Versorgungsformen müssen auf geltender Rechtsgrundlage erbracht werden, etwa im Rahmen von Selektivverträgen. Nicht gefördert werden reine Evalutationen von bestehenden Projekten, Studien zur Wirksamkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten oder zur frühen Nutzenbewertung, die Erprobung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode. Auch Projekte, die sich bereits in der Umsetzungsphase befinden oder aus öffentlichen Mitteln gefördert werden, sind ausgeschlossen.

Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder: Privatpersonen, Unternehmen oder Verbände können sich um die Gelder bewerben. Bei der Antragsstellung muss in der Regel eine Krankenkasse beteiligt werden. Wurde darauf verzichtet, muss der Antragsteller dies begründen und erklären, wie der Bezug zur Versorgung und die geforderte Evaluation sichergestellt werden können.

Für die Bewertung der verschiedenen Projekte hat der G-BA insgesamt neun Förderkriterien entwickelt. Zwingend muss mit dem Projekt die Versorgungsqualität verbessert werden. Darüber hinaus muss entweder die Versorgungseffizienz gesteigert oder die Zusammenarbeit der Berufsgruppen optimiert werden. Alternativ sollte es sich um ein interdisziplinäres Modell handeln. Außerdem müssen die Erkenntnisse auf andere Regionen oder Indikationen übertragbar sein und Kosten und Nutzen müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Das Projekt muss evaluierbar sein und bei Erfolg in die Regelversorgung übernommen werden können. Schließlich muss der Modellansatz realisierbar sein.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Projektanbieter datenschutzrechtliche, ethische und wissenschaftliche Standards erfüllen. Außerdem verpflichten sie sich, die Evaluationsergebnisse zu publizieren – unabhängig vom Ergebnis. Neue Versorgungsformen können in der Regel für bis zu drei Jahre gefördert werden. Gefördert werden nur die Aufwendungen, die nicht von der Regelversorgung umfasst sind, also beispielsweise Ausgaben für das Projektmanagement, die Koordination von Leistungen und die Evaluation.

Das Verfahren besteht aus zwei Schritten: Bis zum 6. Juni können Projektträger eine Interessensbekundung mit einer Kurzbeschreibung ihres Vorhabens einreichen. Unabhängig davon können bis zum 5. Juli die vollständigen Unterlagen vorgelegt werden. Wie genau die Anträge aussehen müssen, hat der G-BA in einem Leitfaden beschrieben.

Außerdem sucht der G-BA Projekte zur Versorgungsforschung, die mit insgesamt 75 Millionen Euro unterstützt werden sollen. Dabei geht es vor allem um die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit, um Instrumente zur Messung von Lebensqualität, um innovative Konzepte patientenorientierter Pflege, um die Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung, die Bürokratie im Gesundheitswesen und den Einsatz von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung.

Außerdem sollen die Evaluation und Auswertung von Selektivverträgen und die Überprüfung der Richtlinie des G-BA zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SPAV) gefördert werden.

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