Versorgungsgesetz

Kassenabschlag goes Karneval APOTHEKE ADHOC, 21.10.2014 15:21 Uhr

Berlin - 

Die Apotheker haben Gelegenheit, bei der Anhörung des Bundesgesundheitsminitseriums (BMG) zum Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) für Furore zu sorgen. Der Termin ist für den 11. November angesetzt. Ab 10.30 Uhr können die Verbände Stellung zu den sie betreffenden Themen nehmen. Mit einem gesunden Maß an Mut und rheinischer Frohnatur könnten sich die Vertreter der ABDA kurz darauf ins Geschichtsbuch der Gesundheitspolitik schreiben.

Bis zum 7. November können die Verbände schriftlich Stellung nehmen. Am Dienstag darauf können dann jeweils zwei Vertreter zur Anhörung ins Angleterre Hotel in der Friedrichstraße geschickt werden. Seitens der Apotheker sind die ABDA und der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) eingeladen. An früheren Anhörungen, beispielsweise zur Apothekenbetriebsordnung, hatten auch schon kleinere Verbände und Splittergrupppen teilgenommen.

Der Großhandelsverband Phagro wurde mangels direkter Betroffenheit bislang nicht vom BMG angeschrieben. Dasselbe gilt für die Verbände der Hersteller, die wegen des Pharma-Dialogs zunächst nicht auf der Agenda stehen.

Dafür sind neben Kassen, Ärzten und Kliniken vor allem Fachgesellschaften, Patientenvertreter und Sozialverbände geladen. Auch Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände sowie Vertreter von Städten und Gemeinden sollen den Entwurf, der laut BMG noch nicht mit den Ressorts abgestimmt ist, kommentieren.

Für die Apotheker besonders von Belang ist die Festschreibung des Kassenabschlags auf 1,77 Euro, die bislang nicht an eine regelmäßige Überprüfung des Fixhonorars gekoppelt ist. Auch was die geplante Verhandlungslösung zu Nullretaxationen angeht, werden die Apotheker womöglich noch Änderungswünsche haben, zumal für freiberufliche Hebammen eine gesetzliche Regelung vorgesehen ist.

Auch hinsichtlich Entlassrezept, der Beteiligung an der besonderen Versorgung sowie der Verzahnung des Notdienstes könnte es noch Gesprächsbedarf geben. Außerdem haben mehrere Forderungen der Apotheker bislang keinen Eingang in das Gesetz gefunden.

Vor allem aber wird es bei der Anhörung um die „großen Themen“ gehen: die Termin-Garantie für Facharztbesuche und damit verbunden die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung, den Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung, die Förderung von Landärzten, neue Regeln für Medizinprodukte sowie den Innovationsfonds.