Apothekenbetriebsordnung

Versender brauchen Telefonnummern

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Um die Beratung sicher zu stellen, müssen Versandapotheken bei ihren Kunden künftig immer eine Telefonnummer abfragen. Das geht aus der Kabinettvorlage zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hervor. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt in der Begründung auch klar, dass den Kunden durch die telefonische Beratung keine Kosten entstehen dürfen.

Gleichzeitig sollen die Vorschriften beim Botendienst gelockert werden. Bislang ist dieser für Apotheken vor Ort nur „im Einzelfall“ erlaubt. Dieser Passus soll gestrichen werden. Auch im BMG weiß man, dass dieser Service bereits heute „geübte Praxis“ ist, wie es in der Begründung heißt. Der Bote muss aber zum Apothekenpersonal gehören. Und: „Sofern eine Beratung in der Apotheke nicht bereits vorgenommen wurde, muss die Beratung durch das pharmazeutische Personal der Apotheke in unmittelbaren Zusammenhang mit der Auslieferung erfolgen.“

Dies könnte vor allem für Apotheken mit Rezeptsammelstelle interessant werden: Auf den Bestellungen muss nämlich künftig direkt angegeben werden, ob der Patient die Bestellung in der Apotheke abgeholt oder geliefert werden soll.

 

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